Sachorientierte Kommunalpolitik ohne Parteidenken für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gudensberg und deren Ortsteile
 


Ergebnisse der Sitzungswoche

Stadtverordnetenversammlung im Juni


Mitteilungen


  • Benennung der Mitglieder der Hallenbadkommission „Zu Beginn teilte die Bürgermeisterin mit, dass die wichtige Kommission zur Hallenbadsanierung aus unserem eingebrachten Antrag aus der Stadtverordnetenversammlung im Mai nun eingerichtet ist. Wir werden konstruktiv in der Kommission mitarbeiten und sind froh, dass nun mehr Focus auf diesem so wichtigen Projekt liegt.
  • die Vorstellung eines potenziellen Betreibers für den Hessischen Hof konnte in der Maisitzung nicht erfolgen.
    Die Prüfung nach einem wirtschaftlich tragfähigen Konzept ist noch nicht abgeschlossen.
    Ein weiteres Gespräch dazu soll zeitnah erfolgen. Ein Bericht in den Gremien ist für Juli geplant.
  • Beseitigung von Straßenschäden in der Fritzlarer Straße zwischen Kreisel und VR Bank. Die grundhafte Sanierung des Straßenabschnittes soll Ende 2027 erfolgen. Die derzeitigen Straßenschäden sind jedoch so hoch, dass eine Ausbesserung zeitnah erfolgen soll
  • Bekanntgabe der Mitglieder des neuen Ausschusses für Kinder, Jugend und Senioren. Die Vertreter der FWG sind <<hier>> zu finden


Stadt- und Straßenbaumkonzept

Zeichen für Klimaschutz


Mit einem dem Stadt- und Straßenbaumkonzept sollen gezielt neue Bäume gepflanzt und bestehende Standorte optimiert werden. Nach intensiver Vorbereitung und enger Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunalpolitik lag die finale Vorlage nun der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vor.

Erfolgreiche Förderung 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat bereits eine Fördersumme von 432.000€ bewilligt. Dank einer Förderquote von 80% beträgt der städtische Eigenanteil lediglich 108.000€ bei einem Gesamtbudget von 540.000€.
Das Ziel

Das Geld fließt in die Erstellung des Konzepts, Neupflanzungen von Straßen- und Einzelbäumen, die Optimierung von Standorten sowie eine dreijährige Entwicklungspflege der neuen Bäume. Bürger und Ortsbeiräte von Anfang an eingebunden. Das Konzept wurde nicht am grünen Tisch entworfen, sondern basiert auf einer breiten Beteiligung. Ebenso die Ortsbeiräte aller sechs Stadtteile konnten Baumwünsche und Optimierungsvorschläge einreichen. Die Stadtteile Gleichen, Deute und Maden nutzten zudem das Angebot persönlicher Ortsbegehungen mit dem beauftragten Planungsbüro.

Mit dem offiziellen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird die Verwaltung final beauftragt, die Maßnahmenliste Schritt für Schritt umzusetzen. Die Standorte sind im RIS <<hier>> zu finden.


Der Redebeitrag von Marcus Erler ist <<hier>> nachzulesen.

Beschluss: einstimmig angenommen

Umgestaltung Kasseler Straße und Rathausumfeld

ISEK 1+2

Mit dem Beschluss treibt die Stadt Gudensberg die städtebauliche Entwicklung im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ weiter voran. Nach intensiver Vorbereitung lag nun der finale Entwurf (Leistungsphase 3) für die Umgestaltung der Untergasse, des Rathausumfelds und des Parkplatzes an der Kasseler Straße zur Entscheidung vor.
Aus zwei mach eins: 

Ursprünglich wurden im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) von 2019 zwei getrennte Kernprojekte definiert: der Umbau der Kasseler Straße (ISEK 1) und die Neustrukturierung des Bereichs Untergasse / Am Rathaus (ISEK 2). Da die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2023 jedoch eine geänderte Variante zur Verkehrsberuhigung der Kasseler Straße beschlossen hat, wurden beide Vorhaben zusammengelegt. Dies ermöglicht eine aufeinander abgestimmte Planung aus einer Hand, die vom Kasseler Planungsbüro GTL ausgearbeitet wurde.

Der Entwurf basiert auf einer breiten Basis

  • den Wünschen und der Kritik der Bürger aus der ISEK-Erstellung 2019
  • den Ergebnissen einer Beteiligungsveranstaltung für Anwohnende und Gewerbe aus dem Jahr 2025.
  • einer gemeinsamen Begehung mit dem Behindertenbeauftragten des Schwalm-Eder-Kreises.
  • Politischen Beschlüssen zur Erweiterung des Planungsbereichs (z. B. der Einbeziehung der westlichen Untergasse und des Gehwegs an der Kasseler Straße).
  • einer Kombination aus zwei Förderprogrammen

Die Kosten
Unter Berücksichtigung einer nachträglichen Korrektur – das neue Buswartehäuschen am Rathausvorplatz muss von der Kommune selbst getragen werden und kostet gemittelt ca. 22.500 € – ergeben sich folgende Gesamtkosten:

  • Gesamtbausumme: 2.467.500 €
  • Fördergelder: 1.673.000 €
  • Eigenanteil der Stadt Gudensberg: 794.500 €



Auszug Planungsunterlagen


Der Redebeitrag von Marcus Erler ist <<hier>> nachzulesen.


Beschluss: einstimmig angenommen



Änderung der Entschädigungssatzung

Ausländerbeirat

Mit der Kommunalwahl wurde erstmalig ein Ausländerbeirat gewählt. Mit dem Beschluss wurde die Entscheidung zur Aufnahme in die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeiten beschlossen. Mitglieder des Ausländerbeirates erhalten künftig pro Sitzung 20€ und ehrenamtliche Schriftführer 30€ EUR pro Sitzung. Ferner ist eine monatliche Pauschale für den Vorsitz des Ausländerbeirats von 40€ vorgesehen.


Beschluss: einstimmig angenommen



Wahl Ortsgerichtsschöffen

Nach dem bedauerlichen Tod des Ortsgerichtsschöffen Bernd Eckhardt im März 2026 steht im Ortsgericht Gudensberg eine wichtige personelle Nachbesetzung an. Vom Ortsgericht wurde Herr Dipl.-Ing. Manfred Wicke aus Gudensberg-Obervorschütz für diese Nachfolge vorgeschlagen.
Mit Herrn Wicke haben die Stadt Gudensberg wieder einen Schöffen, der aufgrund seiner fachlichen Expertise eigenständig Verkehrswertermittlungen bzw. Schätzungsgutachten erstellen kann.


Beschluss: einstimmig angenommen



Informationsveranstaltung PV-Freiflächenanlagen

Frühzeitige Bürgerinformation 

Die Fraktionen von FWG und CDU haben einen gemeinsamen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, um im August 2026 eine umfassende Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger von Gudensberg und den Ortsteilen durchzuführen. 

Ziel ist es

transparent über den vollständigen Planungsstand der neuen PV-Freiflächenanlagen und die laufenden Abstimmungen mit Behörden und Planern aufzuklären.
Worum geht es bei dem Großprojekt?
Die Betreibergesellschaft BLG plant in der Region einen massiven Solarpark mit einer Gesamtgröße von 115 Hektar, wovon allein 105 Hektar auf dem Gemeindegebiet der Stadt Gudensberg liegen sollen.



Zur Historie

Bereits im September 2024 hatte die Stadtverordnetenversammlung erhebliche raumordnerische Bedenken gegen das damalige Vorhaben geäußert und den Entfall zahlreicher Teilflächen empfohlen – darunter in Dissen, Dorla sowie Gudensberg Ost und Nord. Ende 2024 schloss sich auch der Zentralausschuss beim Regierungspräsidium Kassel dieser Kritik an und forderte eine Reduzierung, da wertvolle landwirtschaftliche Flächen betroffen seien und das Projekt eine flächenmäßige Überforderung für Gudensberg darstelle.

Neue Rechtslage macht Stadtparlament "handlungsunfähig"
Obwohl sich die lokale Politik einig war, haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch Bundes- und Landespolitik grundlegend verändert:

  • Seit Januar 2023 sind Freiflächenphotovoltaikanlagen in einem 200 Meter breiten Streifen entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken gesetzlich privilegiert.
  • Erlass vom Hess. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum (SPD) vom April 2025 hat die Privilegien im Städtebaurecht für erneuerbare Energien im Außenbereich noch weiter ausgedehnt und die Vorranggebiete für Landwirtschaft sind jetzt ebenfalls freigegeben.
  • Die Bauordnung sieht in solchen Fällen kein Zielabweichungsverfahren aus dem Regionalplan mehr vor.


Die früheren Beschlüsse der Stadt Gudensberg und des Regierungspräsidiums zur Eingrenzung der Flächen haben rechtlich keine Wirkung mehr. 


Der aktuelle Zeitplan
Der Investor BLG treibt die 115-Hektar-Planung unabhängig von den früheren lokalen Beschlüssen voran:

  • Januar 2026: Der Bauantrag für den Ortsteil Holzhausen wurde eingereicht.
  • März 2026: Der Bauantrag für die Gemarkung Dorla wurde gestellt.
  • September/Oktober 2026: In den nächsten Monaten sollen alle restlichen Bauanträge folgen.
  • Winter 2028 / Frühjahr 2029: Nach Schaffung des vollständigen Baurechts und dem anschließenden Bau rechnet der Projektierer mit der offiziellen Inbetriebnahme.

Ein wichtiger lokaler Kritikpunkt bleibt der Lärmschutz: 

Der BLG wurde seitens der Politik und der Bürgermeisterin die dringende Forderung mitgegeben, sich gemeinsam mit der Autobahn AG um tragfähige Lärmschutzkonzepte entlang der Autobahn zu kümmern.
Warum sind die Informationen jetzt wichtig
Die Betreibergesellschaft BLG hatte empfohlen, die Bürger erst Ende des Jahres zu informieren, wenn die finalen Entscheidungen zum Baurecht vorliegen.
Dem widersprechen wir entschieden. Eine frühzeitige Information der Bevölkerung muss vor einem möglichen Baurecht geschaffen werden. Da dem Parlament wenige Möglichkeiten für eine politische Steuerung bleiben, ist das Schaffen von Transparenz der nächste wichtige Schritt, um über die tatsächliche Größenordnung und die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuklären. 


Der Redebeitrag von Marcus Erler ist <<hier>> nachzulesen.


Beschluss: einstimmig angenommen


Änderung der Hundesteuersatzung

Digitaler und unbürokratischer 

Die Hundesteuersatzung der Stadt Gudensberg benötigt eine umfassende Modernisierung. 

Hierfür stand ein gemeinsamer Antrag der CDU- und der FWG-Fraktion auf der Tagesordnung, der weitreichende Erleichterungen für Bürger und Verwaltung vorsieht. 

Ziel ist es

bürokratische Hürden abzubauen, Kosten zu sparen und die Prozesse im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) vollständig zu digitalisieren. Der Magistrat wurde beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung auszuarbeiten, die bereits zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten soll.
Die geplanten Änderungen im Überblick

  • Weniger Bürokratie bei Gesetzesänderungen (§ 5): Bislang enthielt die Satzung einen starren Verweis auf die hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden. Dieser soll durch einen dynamischen Verweis auf die jeweils aktuell gültige Fassung des Landesrechts ersetzt werden. Ändert das Land Hessen seine Verordnung, muss die Gudensberger Satzung künftig nicht mehr jedes Mal aufwendig neu durch die Gremien beschlossen werden.
  • Dauerbescheide und jährliche Einmalzahlung (§ 8): Um die Finanzbuchhaltung und das Kassenwesen drastisch zu entlasten, wird der jährliche flächendeckende Versand der Bescheide abgeschafft. Stattdessen wird ein Dauerbescheid eingeführt, der so lange gültig bleibt, bis sich an der Berechnungsgrundlage etwas ändert. Zudem wird die Steuer künftig nicht mehr in zwei Raten, sondern in einer einzigen jährlichen Einmalzahlung
  • Bürgerfreundliche Fristen und digitale Meldung (§ 9):** Die Frist zur Anmeldung eines Hundes wird von bisher zwei Wochen auf einen praxisnahen Zeitraum von einem Monat nach Aufnahme des Tieres verlängert, was unnötige Mahnläufe in den ersten Wochen verhindern soll. Zudem fällt die Pflicht zur Schriftform weg: An- und Abmeldungen sowie das Einreichen von Nachweisen (z. B. Tierarztbescheinigungen oder Verträge als Dokumentscan) können künftig komplett medienbruchfrei in Textform über die städtische Homepage erledigt werden.
  • Prüfauftrag für das Ende der Metallmarke (§ 10): Die traditionelle Hundesteuermarke aus Metall könnte bald ausgedient haben. Die Verwaltung soll prüfen, welche praxistauglichen digitalen Alternativen – wie beispielsweise QR-Code-Nachweise – sinnvoll eingesetzt werden können. Ein Verzicht auf die physische Marke spart langfristig Beschaffungs-, Verwaltungs- und Versandkosten, wobei die Kontrollfähigkeit durch die Ordnungsbehörde weiterhin gewährleistet bleiben muss.

Unser Fazit
Mit dieser Initiative soll die Hundesteuersatzung in Gudensberg in eine zeitgemäße, schlanke Form gegossen werden, die administrative Ressourcen schont und gleichzeitig den Service für die Bürgerinnen und Bürger spürbar verbessert.


Beschluss:  einstimmig angenommen



Abschaffung der Baumschutzsatzung

Gemeinsamer Antrag mit der CDU Fraktion und des fraktionslosen Malon Heidehoff (FDP)

Der Antrag fordert die vollständige und sofortige Aufhebung der alten Baumschutzsatzung zum 1. Oktober 2026. Aus unserer Sicht ist das Regelwerk eine veraltete Form der Überregulierung.

Argumente für die Abschaffung sind

  • Bürokratieabbau: Aktuell zieht jedes Vorhaben an Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 90 Zentimetern langwierige Verfahren und Wartezeiten nach sich. Dies sorgt für finanziellen Aufwand bei den Bürgern und bindet wertvolle personelle Ressourcen im Rathaus
  • Ausreichendes Bundesrecht: Der Natur-, Biotop- und Artenschutz ist auf Bundes- und Landesebene mittlerweile so modern geregelt, dass die städtische Satzung eine überflüssige Doppelstruktur darstellt. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet ohnehin das radikale Fällen von Gehölzen zwischen dem 1. März und dem 30. September und schützt nistende Vögel oder Fledermäuse ganzjährig. Ein kommunaler Sonderweg ist daher nicht mehr erforderlich
  • Eingriff in das Privateigentum: Die Satzung bevormunde Grundstückseigentümer im privaten Rückzugsraum bis ins Kleinste und zwinge sie zu teuren Ersatzpflanzungen. Zudem seien die Strafandrohungen von bis zu 50.000 Euro politisch überflüssig. Dies führe oft dazu, dass Bürger junge Bäume vorsorglich entfernen, bevor sie die geschützte Größe überhaupt erreichen. Wir setzen stattdessen auf das echte Eigeninteresse und die Eigenverantwortung der Menschen vor Ort.


Der Redebeitrag von Volker Steinmetz ist <<hier>> nachzulesen.


Beschluss: 17 Ja Stimmen; 11 Nein Stimmen; 1 Enthaltung



Sachstand Kunstrasenplatz in Gudensberg

Anfrage zum aktuellen Sachstand 

Nachdem der Förderantrag für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zur Schaffung eines zusätzlichen Kunstrasenplatzes abgelehnt wurde, haben wir  eine Anfrage zum aktuellen Sachstand und zu den Gesprächen mit den Vereinen gestellt.

Der Magistrat hat im Mai 2026 beschlossen, dass zunächst der tatsächliche Bedarf für ein weiteres Fußballspielfeld ermittelt werden soll.

  • Hierzu wird die Verwaltung mit den Nutzern (Vereinen und Schulen) Kontakt aufnehmen und die Belegungspläne der Spielfelder auswerten.
  • Im Rahmen dieser Prüfung wird auch untersucht, ob der Sportplatz in Deute für den Trainingsbetrieb von FSG-Mannschaften genutzt werden kann.

  • Auf Basis dieses Berichts soll entschieden werden, ob ein zusätzlicher Platz als Neubau benötigt wird oder ob ein bereits vorhandener Rasenplatz in einen Kunstrasenplatz umgebaut wird.
  • Weitere Detailfragen, insbesondere zu den zeitintensiven Grunderwerbsverhandlungen, wurden bis zum Ergebnis dieser Bedarfsprüfung zurückgestellt.

Herausforderungen bei der Planung eines Neubaus
Sollte die Entscheidung auf ein zusätzliches, neues Spielfeld fallen, sind wesentliche rechtliche und finanzielle Hürden zu beachten:

  • Grunderwerb: Für einen Neubau müssten zusätzliche Haushaltsmittel im sechsstelligen Bereich für den Erwerb von Grundstücken veranschlagt werden.
  • Baurecht und Immissionsschutz: Der ins Auge gefasste Standort liegt im Außenbereich. Dies erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans. Dabei müssen unter anderem Lärmschutz- und Flutlichtaspekte mit Blick auf angrenzende Wohngebiete geprüft werden.
  • Alternatives Finanzierungs- und Betreibermodell im Gespräch


Nächste Schritte
Um die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung frühzeitig einzubinden, lädt die FSG in Abstimmung mit der Bürgermeisterin alle Fraktionen zu einem gemeinsamen Termin ein. Bei diesem Treffen sollen die aktuellen Planungen vorgestellt und das weitere Vorgehen beraten werden. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, wird weiter informiert.


Die Fragen und Antworten sind <<hier>> nachzulesen.

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