Titel
Sachorientierte Kommunalpolitik ohne Parteidenken für die Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gudensberg und deren Stadtteile


Ergebnisse der Sitzungswoche

Stadtverordnetenversammlung im September


Mitteilungen

  • die Fördergebietserweiterung in der Trift wurde bestätigt. Nun folgt eine Machbarkeitsstudie
  • Energiemengenbilanz der Stadt Gudensberg erfolgte lediglich die Mitteilung, das die Vorlage nachträglich öffentlich zur Verfügung gestellt wird.
  • PV-Freiflächenanlage entlang der A49 - Ein Erlass der Bundesregierung stellt nun neue Regeln auf. Ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium ist nicht mehr erforderlich. Der potenzielle Investor stellt nun neue Bauanträge im bekannten Umfang. Was bedeutet das für Gudensberg? Die vom Betreiber vorgesehene Planungen von 115 Hektar werden nun nicht mehr durch den Stadtverordnetenbeschluss oder dem Beschluss aus dem erfolgten Zielabweichungserfahren aus Dezember 2024 eingegrenzt. Wichtig zu Wissen ist, dass wir in einem offenen Brief an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichem Raum, z.Hd. Hrn. Kaweh Mansoori, eine Aufforderung abgesetzt, sich der für uns ungeklärten Sachlage anzunehmen. Hr. Mansoori war auf seiner „Sommertour“ in Gudensberg. Unsere Bürgermeisterin hat uns über diesen Besuch weder im Vorfeld noch im Nachgang informiert UND dass obwohl wir in der Ausschuss-Sitzung im Juni bereits gebeten haben, mit dem Minister Kontakt aufzunehmen. Die oft geforderte Transparenz fehlte damit erneut.

Einwände zur Niederschrift

Für die Änderung von Fehlern in einer Niederschrift bedarf es gemäß § 61 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 27 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gudensberg einer förmlichen Einwendung. Diese haben wir zu der Niederschrift zur Stadtverordnetenversammlung im Mai eingereicht. Die Niederschrift ist nach den Einwendungen nur mit einem Stadtverordnetenbeschluss korrigierbar. Handelt es sich um einen „redaktionellen Fehler“, so kann der Stadtverordnetenvorsteher diesen offensichtlichen Schreibfehler korrigieren lassen, ohne die Stadtverordnetenversammlung einzubinden. Wir haben gegen die Niederschrift gemäß der geforderten Regulatorik Einwände erhoben und den Stadtverordnetenvorsteher darum gebeten, zu entscheiden, ob er diese Änderung als redaktionellen Fehler werten kann. Das wäre möglich gewesen; doch bei der Veröffentlichung der Tagesordnung wurden die Einwendungen zur Niederschrift aufgenommen und damit war dann wieder ein Stadtverordnetenbeschluss notwendig.


Beschluss: einstimmig angenommen


Rückmeldung zum Antrag

Sitzverteilung im Magistrat


In der letzten Stadtverordnetenversammlung haben wir eine juristische Klärung beim Hessischen Städte und Gemeindebund (HSGB) zur Sitzverteilung im Magistrat aufgrund der veränderten Stärkeverhältnisse beantragt.

Zu den Hintergründen ...

Das bereits seit einem Jahr bestehende geänderte Stärkeverhältnis der Fraktionen wurde nach einem Jahr neu berechnet und korrigiert, sodass die Fraktion der CDU im Haupt- und Finanzausschuss und im Bauausschuss jeweils einen Ausschusssitz verliert und die SPD – Fraktion kurz vor Ende der Legislaturperiode einen Ausschusssitz hinzugewinnt.

Das Ergebnis ...

Der Magistrat ist nach geltender Geschäftsordnung derzeit richtig aufgestellt. In § 55 Abs. 1 S.3 HGO ist geregelt, dass während der Wahlzeit die Zahl der Stadträte erhöht werden
kann, ohne dass eine Neuwahl durchzuführen ist, sondern lediglich eine Neuberechnung stattzufinden hat. Wir hätten also die von uns in 2021 andiskutierte Möglichkeit zur Erhöhung der Magistratssitze durchaus gehabt - sofern wir vollumfänglich informiert worden wären.

Der Redebeitrag von Anja Weber ist <<hier>> nachzulesen.


Aktuelles aus der Jugendpflege

Tätigkeitsbericht

Seit Jahresbeginn 2025 ist die Jugendpflege mit vielfältigen Angeboten, Veranstaltungen und Kooperationen aktiv. Im Zentrum stehen die Interessen, Bedürfnisse und Lebenswelten der Jugendlichen. Der vollständige Bericht ist <<hier>> nachzulesen.


Umgestaltung Kasseler Straße, Rathausumfeld und Untergasse 

Bericht aus dem Ausschuss

In der öffentlichen Ausschusssitzung für Bauen, Planen und Umwelt wurde das ISEK 1+2 - die Umgestaltung der Kasseler Straße, Rathausumfeld und der Untergasse vom Planungsbüro vorgestellt. Zentraler Bestandteil war die Umgestaltung des großen Parkplatzes an der Kasseler Straße. Hierzu waren ca. 40 Gäste anwesend - u.a. die ansässigen Gewerbetreibenden.

Vorgestellt wurden die Verbesserungen in den jeweiligen Planungsabschnitten wie die Schaffung von Grünstreifen mit Neupflanzungen, zusätzlichen Sitzgelegenheiten sowie dem Beleuchtungskonzept.

Die Anwesenden hatten die Möglichkeit in der öffentlichen Debatte ihre Meinung aktiv in den Grobentwurf einzubringen. 

Ziel des Ausschusses ... (Beschlussvorlage)

war es ausschließlich die beiden Varianten des Parkplatzes zu vergleichen und eine Beschlussempfehlung zur weiteren Ausarbeitung des Vorentwurfs zu geben.



Wesentlicher Unterschied ist das Entfernen des Gehweges (Variante 1) ggü. dem Erhalt mit einer Reduzierung der Gehwegbreite (Variante 2) entlang der Kasseler Straße sowie die Zufahrt an der Bäckerei Schwarz.


Im Sitzungsverlauf ...

wurden zahlreiche Ideen von den Anwesenden und dem Ausschuss eingebracht und eine aus unserer Sicht optimaler Entwurf aus beiden Varianten erarbeitet. 

  • Schaffung zusätzlicher Ladeinfrastruktur (Pkw und eBike)
  • Einbindung Umfeld Hessischer Hof (Übergang Parkplatz Richtung Märchenbühne)
  • die richtige Wahl der Sitzmöbel an das bereits vorhandene Stadtbild
  • Überarbeitung der Gestaltung rund um die Fleischerei Rennert
  • Berücksichtigung eines weiteren verbreiterten Parkplatzes an der Fleischerei Rennert (Hauptnutzer Arztpraxen und Apotheken)


Dann wurde aus einer "Idee" ein Planungsstop, denn

die Fraktion Bündnis 90 Grünen äußerte eine "Idee", ob sich der Ausschuss vorstellen könnte, eine Tiefgarage anstelle der vorliegenden Planungen umzusetzen. 

Ein Antrag, wurde nicht formuliert und auch nicht zur Abstimmung eingebracht. 

Das wäre aber für den weiteren Verfahrensverlauf unbedingt notwendig gewesen. Es gibt KEINEN Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, der eine solche Planung vorsieht. Die „Idee“ ist nach heutigen Erkenntnissen KEIN Bestandteil der ISEK Förderung und hätte in diesem Zusammenhang – auch wenn es sich um den gleichen Parkraum handelt – so nie weiterverhandelt werden dürfen.


Wie geht es weiter ...

Das Planungsbüro wird die Verbesserungen der Anwesenden und des Ausschusses für den Innenstadtbereich aufnehmen und in die weitere Planung einfließen lassen.

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung genommen und nicht in der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
Wir haben eingefordert, dass die Planungen zum Parkplatz und der Frage Tiefgarage oder Fortführung des Variantenvergleiches in der Ausschusssitzung für Bauen, Planen und Umwelt am 28. Oktober thematisiert wird. Uns ist es wichtig, eine klare Formulierung zur weiteren Vorgehensweise zu definieren.


Unser Fazit ...

Eine "Ideen" ohne Inhalt und ohne Antragsstellung im Ausschuss bringt mindestens eine 9-wöchige Verzögerung im Planungsprozess. Das bedeutet Verschiebungen bei den Planern, in den Prozessen und ggfs. auch in der Haushaltsplanung.




Projektblatt Trift

Einreichung beim Fördermittelgeber

 

Zur Weiterentwicklung des Grundstücks Trift 3 muss dieses in das Städtebauförderprogramm aufgenommen werden. Notwendig hierfür ist die Einreichung eines Projektblattes beim Fördermittelgeber, welches eine Machbarkeitsstudie ermöglicht.
Hinweis zu den Planungen ...

Grundstück Trift 3

In den Veröffentlichungen und Social Media Inhalten der Bürgermeisterin sowie zuletzt im Redebeitrag der SPD-Fraktion wird die Trift 3 vorrangig in den Zusammenhang mit dem Bau eines Kindergartens gebracht. 

Konkrete Planungen oder unterschiedliche Szenarien wurden bisher in keinem Ausschuss beraten. Ohne Fördermittel ist ein Weiterdenken in jegliche Richtung nicht möglich. Daher haben wir uns dem Beschluss mehrheitlich angenommen. Bedenken sehen wir, bei einem notwendig werdenden Verkehrskonzept.

Der Redebeitrag von Volker Steinmetz ist <<hier>> nachzulesen


Beschluss: 27x Ja Stimmen und 1x Nein Stimme


Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Ordnungsbehördenbezirk

Nach dem Beschluss aus dem Ordnungsbehördenbezirk (OBB) Habichtswald auszutreten und ab 2026 mit der Stadt Niedenstein einen eigenen OBB zu gründen, musste nun die Namensgebung erfolgen und die Regulatorik auf den Weg gebracht werden.

Der Redebeitrag von Michael Knaust ist <<hier>> nachzulesen.


Beschluss: einstimmig angenommen


PV Anlage Güntersberg

Optionen zur Erneuerung oder Erweiterung

in einer gemeinsamen öffentlichen Sondersitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt sowie dem Haupt- und Finanzausschuss am 17.06.25 hat das Ingenieurbüro Schmidt IBS verschiedene Optionen zur Erneuerung bzw. Erweiterung der PV-Anlage am Güntersberg vorgestellt. Es wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie mit einem aktualisierten Zahlenwerk hinsichtlich Fördermöglichkeiten, Wartungs- Instandhaltungs- und Versicherungskosten sowie dem Amortisationszeitraum der unterschiedlichen Varianten dar. Während der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt die Beschlussvorlage zu den unterschiedlichen Varianten erarbeitet hat, beschäftigte sich in der nachfolgenden Diskussion der Haupt- und Finanzausschuss hauptsächlich sich mit der Fragestellung eines Eigenbetriebes vs. eines Contracting Modells.

Der Redebeitrag von Anja Weber ist <<hier>> nachzulesen


Beschlussvorschläge:
a) Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat mit der Ausschreibung eines Contractingmodells vorzugsweise mit einem regionalen Anbieter. Das Ergebnis ist mit der Eigenbetriebsvariante zu vergleichen. Sollten diese Ergebnisse erheblich voneinander abweichen, so sind ist dies erneut zur Beratung in die Stadtverordnetenversammlung zurückzugeben.

b) Das Ingenieurbüro wird beauftragt, die aus dem BPU diskutierte Variante1b im Variantenvergleich aufzunehmen. Die Ergebnisse sind der Niederschrift beizufügen - was im Übrigen bereits erfolgt ist. 


Beschluss: 26 Ja und 2 Nein Stimmen



Terrano Hallenbad

FWG Antrag für mehr Transparenz

Die Schlagzeile "Hallenbad öffnet doch nicht" erreichte die Gudensberger in den Sommerferien in einem Pressebericht.

Die Höhe der Investition und die zeitliche Umsetzung erfordern eine Priorisierung des Projektes.

Wir haben daher in der Stadtverordnetenversammlung einen Antrag eingereicht, der die wesentlichen 3 Beschlüsse enthielt:

  • Gewerkeplanung zur Verfügung stellen
  • Berichterstattung in jeder StaVo zum Sanierungsstand 
  • Begehung und eine Informationsveranstaltung diese öffentlich vorzustellen

Hier unser <<Antrag>> zum Nachlesen.


In der Stadtverordnetenversammlung ...

teilte die Bürgermeisterin im Ältestenrat mit, dass in der erfolgten Magistratsitzung unser Antrag als "Misstrauensvotum" gewertet wurde. Eine Aufforderung darüber nachzudenken, ob wir den Antrag zurückziehen könnten erreichte uns ebenfalls. Der Wunsch nach einem Gesprächstermin im Magistrat zur Erläuterung unseres Antrages wurde unsachlich abgelehnt. Die Intension unseres Antrages haben wir in den unterschiedlichsten Gesprächen erläutert.
Einzige Rückmeldung: Eine Baustellenbegehung könnte zu einer weiteren Zeitverzögerung führen. Eine virtuelle Begehung wurde stattdessen von der Verwaltung in Erwägung gezogen. Zudem erfolgte der Wunsch, unseren Antrag einzeln, also in den 3 Unterpunkten abstimmen zu lassen, damit man sich für einzelne Bausteine in dem Antrag entscheiden könne. Diesen Wünschen sind wir nachgekommen und haben einen entsprechenden Änderungsantrag eingereicht, um eine möglichst gesamtheitliche zustimmungsfähige Beschlussvorlage zu erhalten.

In der Stadtverordnetenversammlung ...

haben wir den Änderungsantrag mit einem <<Redebeitrag>> eingebracht und sind nochmals ausführlich auf die Inhalte eingegangen.

HNA Auszug vom 29.09.25


Die darauffolgenden Redebeiträge der Fraktionen SPD und Grüne überraschten uns dann allerdings sehr. Wir wurden mit erheblichen Vorwürfen und haltlosen Behauptungen konfrontiert. Der Änderungsantrag – von uns wohlwollend und als Kompromissvorschlag nachgearbeitet – wurde als „Verschlimmbesserung“ bezeichnet.  Höhepunkt dabei: Unser Antrag würde auf die Abwahl der Bürgermeisterin abzielen.


Der immer wiederkehrende Vorwürfe, dass unsere Fraktion der Verwaltung Misstrauen würde, unterstreicht deutlich die Hilflosigkeit der SPD und Grünen Fraktion im Umgang mit notwendiger Transparenz.


Kreative Vorschläge für eine offene Kommunikation zur ausstehenden Sanierung hatten diese Fraktionen leider keine. Wir wurden erneut massiv unter Druck gesetzt unseren Antrag zurückzuziehen: Nur so dadurch würden wir der Verwaltung unser Vertrauen zeigen.


Unser Fazit ...

Unterschiedliche Meinung muss man aushalten. Das lernen wir in jeder Stadtverordnetenversammlung. Warum „Meinung“ so oft mit Unterstellungen arbeitet, ist nicht nachvollziehbar. Alle Fraktionen sind dem Bündnis „Gute Demokratie“ beigetreten. Hier hat man sich deutlich für die demokratischen Werte im Miteinander ausgesprochen. Jede Fraktion kann Anträge stellen; wenn man nicht dafür ist, kann man dagegen stimmen und dies sachlich begründen.
MEHR ist nicht notwendig. Es sei denn, es steckt mehr dahinter als die eigentliche Sache: UND das war in diesem Fall deutlich zu spüren.
Eine Entscheidung für Transparenz hätte sicher die deutliche Mehrzahl der Stadtverordneten mitgetragen. Hier muss es also Hintergründe gegeben haben, die nichts mit dem eigentlichen Sachverhalt zu tun haben.


Wir fragen uns also:

Geht es um Macht? Ist es Wahlkampfmethode einfach nur "dagegen zu sein" - Hier verlässt man deutlich die Sachebene.
Welches Selbstverständnis hat jeder einzelne Stadtverordnete von seiner Aufgabe im Stadtparlament?
Wie friedensstiftend wirken die neutralen Positionen im Stadtparlament?


Der von der Verwaltung nun vorgelegte Sachstandsbericht entsprach im ersten Schritt einer unserer Forderungen. Warum dies unter Mitteilungen nicht in jeder Stadtverordnetenversammlung kurz aufgezeigt werden kann, ist nicht nachzuvollziebar.


Die virtuelle Begehung wurde durch die Stimmen der SPD und Grünen in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt – wird jetzt aber von der Verwaltung umgesetzt.



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