Ergebnisse der Sitzungswoche
Stadtverordnetenversammlung im August
Mitteilungen
- erzeugte Strommenge aus erneuerbaren Energien liegt 2026 leicht über Vorjahresniveau; die Anzahl der Anlagen ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen; Verwendung von Erdgasbetrieben Gasanlagen ist gesunken - jedoch Verbrauch leicht gestiegen
- Gebühren für Abwasserbeseitigung - Gebührenkalkulation wird von externem Dienstleister erstellt - Zahlen liegen vorraussichtlich im Oktober vor
- Freiheit 7 – Alte Molkerei – Gebäude befindet sich aufgrund einer Insolvenz des Investors in Zwangsversteigerung - Verkehrswert 1 Euro; bereits im Februar 2022 wurde B-Plan beschlossen
- mit dem potenziellen Betreiber des Hessischen Hof´s wurde erneut Kontakt aufgenommen, um den aktuellen Sachstand der Planungen zu erfragen - dieser erbitte sich noch etwas Zeit
- Sachstand Hallenbad - Statik wird derzeitig geprüft, da widersprüchliche Angaben zur Statik und zum Baugrund vorliegen; hierzu wurden u.a. Kernbohrungen vorgenommen, um weitere Untersuchungen durchführen zu können
- Sondervermögen: Gudensberg erhält aus 3,445 Mio Euro; Magistrat hat bereits eine Priorisierung vorgenommen, um Pflichtaufgaben wahrzunehmen
Bericht über Stand Haushaltsvollzug
Haushaltsjahr 2026
Wie entwickelt sich der Haushalt der Stadt Gudensberg im laufenden Jahr? Der aktuelle Bericht zum Haushaltsvollzug zeigt: Die finanzielle Entwicklung verläuft bislang überwiegend planmäßig. Gleichzeitig sorgen zeitliche Verschiebungen bei einigen größeren Bau- und Investitionsprojekten dafür, dass ein Teil der vorgesehenen Mittel noch nicht abgerufen wurde.
Zum Stichtag 4. August waren rund 69 Prozent der geplanten ordentlichen Erträge erzielt. Bei den Aufwendungen lag die Inanspruchnahme bei rund 62 Prozent. Zusätzliche Einnahmen, unter anderem aus Grundstücksverkäufen, Erstattungen und Finanzerträgen, wirken sich derzeit positiv auf die Entwicklung aus. Bei den Steuereinnahmen bewegt sich die Stadt insgesamt im Rahmen der Planung – insbesondere die weitere Entwicklung der Gewerbesteuer bleibt jedoch abzuwarten.
Ein Blick auf die Investitionen zeigt, dass viele Vorhaben noch nicht so weit fortgeschritten sind wie ursprünglich geplant. Von den insgesamt rund 18,4 Millionen Euro an vorgesehenen Investitionsmitteln wurden bislang etwa 2 Millionen Euro ausgegeben. Gründe hierfür sind vor allem Verzögerungen bei größeren Maßnahmen – beispielsweise bei der Sanierung des Hallenbades, bei Erschließungsmaßnahmen im Gewerbegebiet und weiteren Projekten der Stadtentwicklung. Andere Vorhaben, wie der Umbau des Bauhofes oder die Umgestaltung des Alten Sportplatzes, befinden sich dagegen bereits auf der Zielgeraden.
Auch beim Hallenbad wirken sich die Verzögerungen auf den Haushalt aus: Da eine Öffnung im Jahr 2026 nach aktuellem Stand nicht mehr möglich ist, fallen zunächst bestimmte Betriebs- und Folgekosten geringer aus. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Ausgaben für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der weiteren Umsetzung der Sanierung.
Unser Fazit
Unterm Strich bleibt die Entwicklung des Gudensberger Haushalts zum jetzigen Zeitpunkt überwiegend planmäßig. Wie sich einzelne Einnahmen und Ausgaben bis zum Jahresende entwickeln, werden wir aufmerksam verfolgen.
Dorfentwicklungsprogramm
Zuwendungsbescheide
DGH Dorla (in Planungsphase)
Förderzusage über 9.156,35 Euro (85 % der Netto-Planungskosten) für die Umgestaltung der Freiflächen und die Prüfung/Planung eines Gründachs. Die Gesamtkosten der Planung belaufen sich auf ca. 12.900 Euro brutto (städtischer Eigenanteil: 3.662 Euro). Die Detailplanung wird zusammen mit dem Ortsbeirat erarbeitet (Projektende der Planung: 15.05.2027), im Anschluss erfolgt der Antrag auf Baumaßnahmen.
Projekt „Bürgerschaftliches Engagement"
Bereitstellung von insgesamt 12.000 Euro Fördergeldern plus 4.800 Euro kommunaler Eigenanteil für die Jahre 2026/2027. Vereine und private Initiativen können bis zu 3.000 Euro für Kleinprojekte und Anschaffungen beantragen. Die Zuwendung für die Vereine beträgt 100%. Anträge werden online über die Stadt-Webseite eingereicht; der Durchführungszeitraum läuft bis 01.10.2027.
Anfang Juni 2026 sind zwei neue Zuwendungsbescheide aus dem Dorfentwicklungsprogramm eingegangen:
DGH Dissen & DGH Deute:
Die Vorplanungen zur Modernisierung wurden in Abstimmung mit den Ortsbeiräten fertiggestellt. Die Anträge auf Bau-Förderung sind für Februar 2027 vorgesehen.
Spielplatz „Floriansplatz“ (Deute): Die Umgestaltungsplanung unter Beteiligung von Kindern und Eltern ist abgeschlossen. Förderantrag auf Umsetzung folgt im Februar 2027.
DGH Gleichen (Umsetzungsphase)
Die Außengeländegestaltung steht kurz vor dem Abschluss, danach startet die Modernisierung des Jugendraums.
Spielplatz Maden. Die Installation des neuen Sonnenschutzes wird in Kürze fertiggestellt.
Vergleichende Prüfung des Hessischen Rechnungshofes
Schlussbericht
Die Stadt Gudensberg steht finanziell auf gesunden Beinen. Zu diesem Ergebnis kommt der Hessische Rechnungshof in seinem vergleichendem Prüfungsbericht zur Haushaltsstruktur der Jahre 2020 bis 2024 für 16 Städte und Gemeinden. Gudensberg erzielte im gesamten Prüfungszeitraum stetig positive Jahresergebnisse, zuletzt 813.000 Euro und weist eine im Städtevergleich unterdurchschnittliche Verschuldung auf und verfügt über eine solide finanzielle Ausgangslage.
Geringe Bürgerbelastung aber mit Optimierungspotenzialen
Die Belastung durch örtliche Steuern und Gebühren ist vergleichsweise gering. Mit 4.656 Euro lag die Belastung für eine Modellfamilie im Jahr 2024 unter dem Median des kommunalen Vergleichs.
Neben dem positiven Gesamtergebnis zeigt der Bericht aber auch Stellschrauben für künftige Verbesserungen auf:
Digitalisierung & Abläufe: Wesentliche Digitalisierungsschritte sind bereits umgesetzt. Ausbaupotenzial besteht beim Versand elektronischer Rechnungen und der Bereitstellung digitaler Verwaltungsleistungen. Zudem empfiehlt der Bericht eine Fristverbesserung bei Haushalts- und Jahresabschlüssen sowie die Bündelung des Fördermittelmanagements.
Gebührenhaushalte: Diese arbeiten grundsätzlich sachgerecht, im Friedhofswesen bestehen jedoch Optimierungsmöglichkeiten.
Der Redebeitrag von Thomas Umbach ist <<hier>> nachzulesen.
Prüfberichte der Jahresabschlüsse
Haushaltsjahre 2023 und 2024
Die Finanzen der Stadt Gudensberg stehen auf einem festen Fundament. Sowohl für das Jahr 2023 als auch für 2024 schlagen in den städtischen Jahresabschlüssen deutliche Überschüsse zu Buche. Der Fachbereich Rechnungsprüfung des Schwalm-Eder-Kreises hat die Zahlen detailliert unter die Lupe genommen und der Stadtverwaltung für beide Jahre einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Energiesparen entlastet den Haushalt
Das Haushaltsjahr 2023 schloss mit einem positiven Jahresergebnis von knapp 810.000 Euro ab. Zu diesem Erfolg trugen vor allem gesunkene Energiekosten für Strom und Gas bei, aber auch geringere Ausgaben bei der Bauunterhaltung sowie bei externen Planungsleistungen.
Auch im Jahr 2024 setzte sich der erfreuliche Trend fort: Hier lag der Überschuss bei gut 813.000 Euro. Neben fortgesetzten Einsparungen im Sachbereich machten sich hier geringere Personalaufwendungen bemerkbar, da einige Stellen im Rathaus erst verzögert neu besetzt werden konnten
Ausblick
Geringfügige Haushaltsüberschreitungen – etwa für den Kauf von Geschäftsanteilen an der Energiegenossenschaft EKM im Jahr 2023 (158 Euro) oder die vorzeitige Tilgung aus der Hessenkasse abgerufenen Fördermitteln im Jahr 2024 (rund 6.073 Euro) – wurden vom Magistrat genehmigt. Die Stadtverordnetenversammlung hat die beiden Jahresabschlüsse zur Kenntnis genommen sowie formell dem Magistrat die Entlastung erteilt.
Beschluss: einstimmig angenommen
Wahl der Schiedsperson
Schiedsamt Gudensberg
Auch nach dem 3. Wahlgang konnte nicht die erforderliche Mehrheit von 16 Stimmen ausgezählt werden. Eine zwischenzeitliche Unterbrechung von knapp 1 Stunde brachte auch keine Klarheit über das anzuwendende Wahlverfahren.
Zur inhaltlichen Erläuterung des Wahlvorgangs zu den Schiedspersonen:
Die Wahl der Schiedspersonen soll nach gesetzlicher Bestimmung des Schiedsgesetzes ausgeschrieben werden. Sie ist eine Personenwahl, d.h. im vorliegenden Wahlprozess von 4 Kandidatinnen und Kandidaten muss mit einer Mehrheit von 16 Stimmen eine Person gewählt werden.
Jeder Stadtverordnete hat eine Stimme und kann sie nach eigenem Ermessen vergeben. Das ist ein demokratischer Prozess, der deutlich macht: Jeder Kandidat hat die gleichen Möglichkeiten gewählt zu werden. Das dies am Ende dazu führen kann, das auch in einem weiteren Wahlgang keine Entscheidung herbeigeführt werden kann, ist nur zu verurteilen, wenn man der Meinung ist, dass man auf den einzelnen Stadtverordneten „einwirken“ sollte bevor gewählt wird. Es ist also nicht zu beanstanden, dass der Stadtverordnetenvorsteher die Wahlhandlung abgebrochen hat und die Wahl in der nächsten StaVo im September erfolgt. Ob eine Mehrheit dann gefunden werden kann, bleibt abzuwarten. Für die „Kandidaten“ bleibt jedoch nur so die Sicherheit: ihre Wahl erfolgt nach demokratischem Prinzip gesetzeskonform.
Es wurde die Vertagung zur kommenden Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschlossen.
Beschluss: 24 Ja und 5 Enthaltung
Stellvertreter des Wasserzweckverbandes
Aufgrund einer Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVE) müssen die Vertreter der Kommunen in der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Kirchberg-Gleichen-Dorla-Werkel nun durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt werden.
Vertreteranzahl nach Einwohnern: Gemäß § 6 der Satzung des Wasserzweckverbandes steht einem Stadtteil für jede angefangene 200 Einwohner ein Vertreter zu. Auf die Stadtteile Gleichen und Dorla entfallen somit jeweils zwei Vertreter.
Wahlverfahren: Die Wahl erfolgt nach § 55 HGO auf Grundlage eines gemeinsamen Wahlvorschlags (z. B. durch offene Abstimmung per Handaufheben).
Vorschläge der Ortsbeiräte
Ortsteil | Vertreter | persönlicher Stellvertreter |
Gleichen | Marcos Lehmann | Matthias Köhler |
Carsten Röhrig | Andrea Itter | |
Dorla | Bernd Zuschlag | Hanna Pommerening |
Tobias Weiß | Susanne Zuschlag |
Beschluss: einstimmig angenommen
Bebauungsplan Posthof Dissen
Offenlegung des Entwurfs
Die Stadtverordnetenversammlung Gudensberg beschließt die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 73 „Beim Posthof“ in der Gemarkung Dissen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat.
Anlass & Hintergrund:
Das am Standort „Am Posthof 7“ ansässige Logistikunternehmen (Firma Doppelstein) möchte seinen Betriebsstandort baurechtlich absichern und das Bestandsgebäude umfassend sanieren. In der Vergangenheit gab es Anwohnerbeschwerden wegen erhöhten Lkw-Verkehrs, woraufhin der Fuhrpark reduziert, auf kleinere Lkw umgestellt und die unzulässige Nutzung des Außenbereichs untersagt wurde.
Der Redebeitrag von Marcus Erler ist <<hier>> nachzulesen.
Beschluss: einstimmig angenommen
Aufhebung der Satzung zum Schutz der Grünbestände
Argumente für die Abschaffung sind
- Bürokratieabbau: Aktuell zieht jedes Vorhaben an Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 90 Zentimetern langwierige Verfahren und Wartezeiten nach sich. Dies sorgt für finanziellen Aufwand bei den Bürgern und bindet wertvolle personelle Ressourcen im Rathaus
- Ausreichendes Bundes- und Landesrecht: Der Natur-, Biotop- und Artenschutz ist auf Bundes- und Landesebene mittlerweile so modern geregelt, dass die städtische Satzung eine überflüssige Doppelstruktur darstellt. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet ohnehin das radikale Fällen von Gehölzen zwischen dem 1. März und dem 30. September und schützt nistende Vögel oder Fledermäuse ganzjährig. Ein kommunaler Sonderweg ist daher nicht mehr erforderlich
- Eingriff in das Privateigentum: Die Satzung bevormundet Grundstückseigentümer im privaten Rückzugsraum bis ins Kleinste und zwingt sie zu teuren Ersatzpflanzungen. Zudem seien die Strafandrohungen von bis zu 50.000 Euro politisch überflüssig. Dies führt oft dazu, dass Bürger junge Bäume vorsorglich entfernen, bevor sie die geschützte Größe überhaupt erreichen. Wir setzen stattdessen auf das echte Eigeninteresse und die Eigenverantwortung der Menschen vor Ort.
Beschluss: 18 Ja Stimmen und 11 Nein Stimmen
Änderung der Hundesteuersatzung
Beschlussfassung
Für Halterinnen und Halter von Hunden in Gudensberg wird es künftig einfacher und unbürokratischer: Wir haben eine umfassende Überarbeitung der Hundesteuersatzung beschlossen. Neben der Einführung ein Auskunftspflicht anstelle der Ausgabe einer klassischen Hundesteuermarke bringt die Neuregelung längere An- und Abmeldefristen, die Möglichkeit zur digitalen Nachweiseinreichung sowie jährliche Zahlungenzum 01.07. eines Jahres. Die Regelungen treten am 01.10.2026 bzw. 01.01.2027 in Kraft.
Beschluss: einstimmig angenommen
Aufstellung eines Bebauungsplanes
Lärmschutzmaßnahmen entlang der A49 - Antrag B90 Grünen
Der Verkehrslärm entlang der Autobahn A 49 belastet viele Bürgerinnen und Bürger in Gudensberg seit über einem Jahr erheblich – und die Belastung nimmt weiter zu. Da bisherige Gespräche mit dem Bund und der Autobahn GmbH über staatliche Lärmschutzmaßnahmen ohne den gewünschten Erfolg blieben, sollte ein Antrag die Weichen für eigene, kommunale Lösungen stellen.
Über einen Antrag zur Stadtverordnetenversammlung sollte der Magistrat beauftragt werden, spezielle Bebauungspläne für Grundstücke entlang der A 49 aufzustellen.
In der Stadtverordnetenversammlung
wurde der Antrag bei der Einbringungsrede jedoch zurückgezogen und eine Abstimmung nicht mehr notwendig.
Lärmschutz an der A49
Antrag FWG und CDU
Die Stadt Gudensberg soll sich künftig noch stärker für einen verbesserten Lärmschutz entlang der A49 einsetzen. Auf <<Antrag der FWG- und CDU-Fraktion>> sieht ein Beschlussvorschlag vor, alle relevanten Beteiligten an einen Tisch zu bringen und gemeinsam nach tragfähigen Lösungen für die vom Autobahnlärm betroffenen Bereiche zu suchen.
Dabei soll Gudensberg auch neue Wege gehen: Die Stadt soll sich als Modellkommune für ein Pilot- und Forschungsprojekt mit Photovoltaik-Lärmschutzwänden bewerben. Diese könnten Lärmschutz und die Erzeugung erneuerbarer Energie miteinander verbinden. Für ein solches Vorhaben sollen Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen geprüft und aufgebaut werden.
Besonders in den Blick genommen werden sollen die stark belasteten Abschnitte entlang der Gudensberger Kernstadt sowie in Dissen und Dorla.
In der Sitzung wurde ein eigens eingebrachter Änderungsantrag eingebracht, um bei dem Vorhaben auch die Anrainerkommunen entlang der A49 zu berücksichtigen.
Zudem soll geprüft werden, wie der durch die Photovoltaik-Anlagen erzeugte Strom sinnvoll in die geplante Strom- und Netzinfrastruktur eingebunden werden kann.
Um die Belastung für den städtischen Haushalt möglichst gering zu halten, sollen außerdem geeignete Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene geprüft werden.
Ziel ist es
den Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu verbessern und zugleich innovative Möglichkeiten der Energiegewinnung zu nutzen.
Den Redebeitrag von Marcus Erler ist <<hier>>nachzulesen.
Beschluss: 28 Ja Stimmen und eine Enthaltung
Stellenplan der Stadtverwaltung
Umgang mit nicht besetzten Stellen 2027
Die Stadt Gudensberg soll ihren Stellenplan für 2027 strikter an der Realität ausrichten. Da aktuell rund 14 Prozent aller Planstellen unbesetzt sind, haben wir einen gemeinsamen Antrag mit der CDU für das kommende Haushaltsjahr mit einem Einstellungsstopp eingereicht.
Bürgernahe Kernbereiche wie die Kinderbetreuung und die kritische Infrastruktur sollen abgesichert bleiben. Neuer Personalbedarf in diesen Feldern soll künftig durch die Umwidmung bisher freier Stellen aus anderen Verwaltungsbereichen gedeckt werden. Gezielte Stellenanhebungen zur Fachkräftegewinnung bleiben möglich, müssen jedoch strikt haushaltsneutral gegenfinanziert werden. Über alle konkreten Umschichtungen soll der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung berichten.
Aufgrund zahlreicher fraktionsübergreifender Fragestellungen haben wir uns entschlossen, mit einem Änderungsantrag das Vorgehen zunächst im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten
Der Redebeitrag von Anja Weber ist <<hier>> nachzulesen.
Beschluss: einstimmig angenommen
PV-Freiflächenanlage
Visuelle Aufklärungsarbeit - Antrag FWG / CDU
Die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage entlang der A49 wird eines der großen Infrastrukturprojekte der kommenden Jahre in Gudensberg sein. Die Stadtverordnetenversammlung hat sich daher mit der Frage beschäftigt, wie die Bürgerinnen und Bürger möglichst transparent über die Dimensionen und die Auswirkungen des Vorhabens informiert werden können.
Das Projekt befindet sich nach den in der Vorlage dargestellten rechtlichen und planerischen Entwicklungen derzeit in der finalen Bauleitplanung und umfasst weiterhin eine Fläche von rund 115 Hektar. Frühere Bemühungen der Stadt und der Regionalversammlung, die Fläche zu reduzieren, konnten aufgrund veränderter bundes- und landesrechtlicher Rahmenbedingungen letztlich nicht umgesetzt werden.
Im Mittelpunkt steht nun eine möglichst verständliche Information der Öffentlichkeit: Bei der Informationsveranstaltung am 31. August soll eine Präsentation gezeigt werden, die das geplante Erscheinungsbild der Anlage anhand des aktuellen Planungsstands veranschaulicht. Auf Nachfrage der Verwaltung haben wir sehr umfangreich in der Vorbereitung unterstützt, da uns eine umfangreiche Information für die Gudensberger Bürger sehr am Herzen liegt.
So sollen Besucherinnen und Besucher einen besseren Eindruck von den räumlichen Dimensionen und den möglichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild erhalten.
Ziel ist es, die Planungen transparent darzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern eine fundierte Grundlage für Information und Austausch zu bieten.
Beschluss: 26 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen
Sachstand der Bauarbeiten
Landstraße Gudensberg - Maden
Die FWG hatte eine Anfrage zum Sachstand der Bauarbeiten zwischen Schwimmbadweg und Langhaussiedlung L3220 gestellt. Aufgrund der langen Sitzungsdauer und Unterbrechung bei der Wahl des Schiedsmann haben sich alle Fraktionen dafür ausgesprochen, die Beantwortungen der Anfragen in schriftlicher Form zur Kenntnis zu nehmen und nicht durch die Verwaltung beantworten zu lassen.
Anbei <<hier>> die Antworten zum Sachstand der Bauarbeiten der L3220.




