Titel

Sachorientierte Kommunalpolitik ohne Parteidenken für die Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gudensberg und deren Stadtteile

Ergebnisse der Sitzungswoche

Stadtverordnetenversammlung im Februar


Mitteilungen

  • der Hessische Rechnungshof hat sich zur "Vergleichenden Prüfung" angemeldet (Turnus ca. aller 5 Jahre); es werden mit anderen Kommunen Inhalte wie die Haushaltslage, Wirtschaftlichkeit der Haushaltserfüllung, Kitabetreuung, Digitalisierung etc. für die Jahre 2020-2024 verglichen; der Schlussbericht wird im Mai 2026 erwartet


Hauptsatzung der Stadt Gudensberg

Die Hauptsatzung der Stadt Gudensberg regelt unter anderem die Anzahl der Magistratsvertreter, öffentliche Bekanntmachungen oder auch Ehrungen.

Mit diesem Tagesordnungspunkt wurden vier Änderungen vorgenommen. 


§1) Anzahl der Mitglieder in der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadt Gudensberg hat laut statistischen Landesamt die Grenze von 10.000 Einwohnenden überschritten. Folglich würden nach Hessischer Gemeindeordnung §38 die Anzahl der Stadtverordneten von 31 auf 37 erhöht.

 

Wir hätten eine Erhöhung der Mitwirkungsmöglichkeit begrüßt, haben dafür aber keine Mehrheiten gefunden. Daher haben wir vorgeschlagen, die Parlamentsstärke bei wachsender Bevölkerungsanzahl in kleineren Schritten in der Geschäftsordnung zu regeln.  Folgende Staffelung wurde beschlossen:

 


10.000 - 10.999 Einwohnern

31 Stadtverordnete 

11.000 - 15.999 Einwohnern

33 Stadtverordnete

16.000 - 20.999 Einwohnern

35 Stadtverordnete

ab 21.000 Einwohnern

37 Stadtverordnete


§2a) Haushaltswirtschaft

 

Der bisherige §2a wird gestrichen, da Gudensberg seit 2009 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung, der sog. Doppik, geführt wird. Diese ist für jede Kommune gesetzlich vorgeschrieben.

 

§6) Ausländerbeirat

Nach der Kommunalwahl 2026 wird ein Ausländerbeirat bestehend aus 5 Mitgliedern geschaffen. In Gudensberg leben mittlerweile mehr als 1.000 ausländische Mitbürger. Das Gesetzt sieht eine entsprechende Verpflichtung zur Einrichtung vor, lässt bei der Umsetzung bzgl. der Größe jedoch Entscheidungsspielraum.
Wir haben in den Verhandlungen gefordert, entsprechende Unterstützung bei der Wahl und der Einrichtung eines Ausländerbeirates über das Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen - AGAH


§3) Anpassung Wertgrenze

In diesem Paragraphen ist die Wertgrenze geregelt, indem der Magistrat ohne Rücksprache der Stadtverordnetenversammlung Grundstücke erwerben kann. Die Beschlussvorlage sah eine Verdopplung von 25.000€ auf 50.000€ vor

Wir haben im Haupt- und Finanzausschuss einen lediglich einer leichten Erhöhung auf 30.000€ zugestimmt.


Der Redebeitrag von Anja Weber ist <<hier>> nachzulesen.


Beschluss: einstimmig angenommen


Städtebauförderprogramm

Alter Sportplatz 

Auf dem Alten Sportplatz soll das Freizeitangebot deutlich erweitert werden. Hierzu wurde das Areal in das Städtebauförderprogramm - ISEK - aufgenommen. 

Nach zahlreichen Gesprächen mit den Anrainern und Nutzergruppen lag nun eine abstimmungsreifer Entwurf vor.

Dieser sieht die Errichtung eines Skateparks, eines Streetballfeldes, einer Grillfläche und einer neuen Toilettenanlage vor. Wir haben angeregt,  dass der Magistrat prüfen solle, ob an dieser eine Entnahmestelle für Frischwasser sowie eine Entsorgungsstelle für Brauchwasser vorgehalten werden kann.
Die Kosten zur Errichtung eines Pumptrack übersteigen das bereitgestellte Budget. Daher wurde im Vorfeld geprüft, ob diese auch in Eigenleistung bzw. mit Unterstützung von Ehrenamtlichen errichtet werden kann.



  • Bildschirmfoto 2025-02-21 um 22.21.21
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Der Redebeitrag von Marcus Erler ist <<hier>> nachzulesen


Beschluss: einstimmig angenommen


Überführung der Ehrenamtsrichtlinie

Du bist gut für Gudensberg


Für die "Ehrung nach der Ehrenamtsrichtlinie" konnte aufgrund sehr einschrenkender  Rahmenbedingungen nur wenige Ehrenamtliche in einem Wahlvorschlag berücksichtigt werden. Ausgeschlossen wurden bspw. Gruppen oder Vereine. Um die Bewerbungen für die Ehrungen breiter aufzustellen, wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen:


  • Ziele der Ehrung
  • Vereine und Gruppen können geehrt werden
  • Zusammensetzung der Jury
  • Auswahlkriterien 
  • die Auszeichnung (Sachpreise)


Der Vorbildcharakter für die Gemeinschaft steht nach wie vor im Mittelpunkt der Jury.


Der Redebeitrag von Norbert Althans kann <<hier>> nachgelesen werden.

Beschluss: einstimmig angenommen

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