Sachorientierte Kommunalpolitik ohne Parteidenken der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gudensberg und dessen Ortsteile
 


Ergebnisse der Sitzungswoche

Stadtverordnetenversammlung im Februar


Mitteilungen


  • Sanierung eines freistehenden Fachwerkhauses (Bj.1791) in der Fritzlarer Straße im Rahmen des ISEK-Programms. Der Besitzer hat die straßenseitige Fassade sowie für die neuen Fenster eine Förderung erhalten
  • Hessischer Hof – bisher konnte keine Pächter oder Betreibervertrag geschlossen werden. Nach Aussage der Bürgermeisterin gibt es "vielversprechende Gespräche" mit einer Interessentengemeinschaft. In der Sitzung im Mai 2026 wird voraussichtlich ein Interessent sein Konzept öffentlich vorstellen.
  • Onboarding der neu Gewählten Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet am Samstag, 18.04. von 9-16 Uhr im G1 statt. Die Einladung erfolgt schriftlich nach der Kommunalwahl. Leider gibt die Verwaltung den neuen Mitgliedern der StaVo keinerlei Möglichkeiten diesen Termin mit abzustimmen. Den positiven Aspekt eines Onboardings sehen wir durchaus. Wir haben für unsere Kandidaten bereits 2 Termine im Juli und September 2025 angeboten. Eine Verplanung eines vollen Wochenendtages ohne Rückkopplung der gewählten Mandatsmitglieder empfinden wir als wenig wertschätzend. Sicherlich ist es schwierig einen passenden Termin für alle Mandatsträger zu finden. Ein Ausweichtermin wäre bei der Planung der Veranstaltung aus unserer Sicht unerlässlich gewesen. Zudem findet die Veranstaltung erst nach der konstituierenden Sitzung statt. Ein Onboarding vor dieser Sitzung wäre aus unserer Sicht zielführender, um den Ablauf und Struktur der zahlreichen Ausschüsse und Kommissionen zu erläutern. 


Haushaltssatzung mit Investitionsprogramm


IIn der Novembersitzung erfolgte mit der Einbringungsrede der Bürgermeisterin und dem Beschluss zur Überweisung zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss der Startschuss für die Haushaltsberatungen für 2026. Dieser erste Haushaltsentwurf sah bereits eine Erhöhung der Grundsteuer B vor und sorgte in der Beratungsfolge für Diskussionen.

Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss
Die Handlungsoptionen zur Anhebung der Hebesätze spielten
in den Beratungen zum Haushalt eine zentrale Rolle. Hierbei wurden unterschiedliche Möglichkeiten der Hebesätze und deren Auswirkungen auf ein mögliches Defizit bzw. Überschuss abgewogen.
Die FWG-Fraktion hat um einen Kompromiss gerungen, wenn wir auch eine Erhöhung vermeiden wollten. Nach intensiven Diskussionen im Haupt- und Finanzausschuss wurde mehrheitlich eine Beschlussvorschlag gefasst, welche keine Veränderung der Grundsteuer A + B vorsah.


In der Stadtverordnetenversammlung im Dezember ...
legte die SPD-Fraktion ohne vorherige Ankündigung und Rücksprache mit uns als Fraktion in ihrem Redebeitrag einen Änderungsantrag vor, welche die Anhebung des Hebesatzes B im Jahr 2026 auf 300% und in 2027 auf 320% zur Abstimmung stellte. Und das, obwohl wir im Vorfeld das Gespräch mit der Bürgermeisterin UND mit dem Stadtverordnetenvorsteher gesucht hatten, um eine abgestimmte Vorgehensweise OHNE Streit zu erreichen. Wir stimmten gegen den Änderungsantrag und damit gegen eine Erhöhung der Grundsteuer.

Ergebnisse der Stadtverordnetenversammlung... 

Der Ergebnishaushalt der alle laufenden Erträge und Aufwendungen abbildet, schließt im Jahr 2026 mit einem leichten Überschuss ab. Dies konnte vor allem durch eine kurzfristige Soforthilfe des Landes Hessen erreicht werden.

  • Gesamtbetrag der Erträge: 28.241.750 €
  • Gesamtbetrag der Aufwendungen: 28.236.064 €
  • Ordentliches Ergebnis: + 5.686 €
  • Jahresergebnis (inkl. außerordentlichem Ergebnis): + 36.686 €

Investition in die Infrastruktur
Im Jahr 2026 plant die Stadt Gudensberg Investitionen in Höhe von rund 6,2 Mio. €. Diese Maßnahmen können ohne neue Kreditaufnahmen finanziert werden.

Wichtige Projekte im Jahr 2026:

  • Sanierung des Hallenbades: 800.000 € (zusätzlich zu bestehenden Resten)
  • ISEK-Maßnahmen: ca. 1,4 Mio. € für Bereiche wie Obernburg, Untergasse und Alter Markt
  • Trinkwasserversorgung: 800.000 € für die Sanierung des Hochbehälters Günthersberg
  • Kinderbetreuung: 200.000 € für die Entwicklung einer neuen Kita (Hofstelle Trift 3) WICHTIG - Die Stadtverordnetenversammlung hat bislang keinerlei Beschlüsse gefasst, die eine Umsetzung eines Kindergartens an dieser Stelle vorsieht. Ein Kindergarten könnte auch am F26 oder im Außenbereich entstehen.
  • Brandschutz: 232.000 € für ein neues Löschfahrzeug der Feuerwehr

Wichtige Kennzahlen auf einen Blick

  • Ergebnishaushalt (Saldo) + 36.686 €
  • Investitionsvolumen 6.203.600 €
  • Kreditneuaufnahme 0 €
  • Personalkosten ca. 10,96 Mio. €
  • Voraussichtlicher Finanzmittelbestand (Ende 2026) ca. 2,0 Mio. €


Die Redebeiträge von <<Marcus Erler>> und <<Anja Weber>> stellen wir zum Nachlesen zur Verfügung.


Es wurden folgende Beschlüsse getroffen:


1. Änderungsantrag Magistrat
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung,

  • die Ansätze im Produkt Hallenbad um insgesamt 64.000 € zu reduzieren,
  • die Ansätze bei den Sachkonten Strom in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029 jeweils um 25.000 € zu reduzieren sowie
  • den Ansatz bei der Kostenstelle „Städtische Mietwohnung Dorfstraße 16“ im Bereich der Instandhaltung um 13.000 € zu erhöhen.



Beschluss: einstimmig angenommen


2. Änderungsantrag Haupt- und Finanzausschuss:
Die Änderungen in der Kreis- und Schulumlage sollen in das Zahlenwerk, gemeinsam mit dem Änderungsantrag des Magistrats vom 15.01.eingearbeitet werden. Das Ordentliche Ergebnis ändert sich dann auf 5.686 €.


Beschluss: einstimmig angenommen


3. Änderungsantrag Haupt- und Finanzausschuss:
Im Vorbericht soll ein Hinweis auf die Anwendung einer pauschalen Ausgabenkürzung von 1% bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aufgenommen werden.


Beschluss: einstimmig angenommen


4. Gesamthaushalt

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit -plan 2026 inklusive Investitionsprogramm 2025-2029 in der Version vom 29.01.2026 einschließlich der dazu gehörigen Anlagen.


Beschluss: 22 Ja-Stimmen; 4 Nein-Stimmen; 1 Enthaltung


Kooperationsvereinbarung

Tourismus im Naturpark Habichtswald

Die Stadt Gudensberg setzt auf eine engere regionale Zusammenarbeit im Tourismus. In der  der Stadtverordnetenversammlung wurde über die erste Änderungsvereinbarung zur Kooperationsvereinbarung „Tourismus im Naturpark Habichtswald“ beraten.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Erweiterung der Arbeitsgemeinschaft: Zum 1. Januar 2026 beabsichtigen die Stadt Wolfhagen und die Gemeinde Calden der Touristischen Arbeitsgemeinschaft Naturpark Habichtswald e. V. (TAG) beizutreten. Die Mitgliederversammlung der TAG hat der Aufnahme bereits im November 2025 zugestimmt.
  • Mehr Personal für touristische Aufgaben: Durch den Beitritt und strukturelle Anpassungen erhöht sich die Zahl der bereitgestellten Stellen. Dies stärkt die Leistungsfähigkeit der TAG und unterstützt eine zukunftsfähige organisatorische Aufstellung.
  • Finanzielle Stabilität: Die Erweiterung des Mitgliederkreises sowie die angepasste Stellenaufteilung wirken sich stabilisierend auf die Umlagenhöhe der beteiligten Kommunen aus, die bereits seit 2023 nahezu unverändert geblieben ist.

Mit diesem Schritt wird die touristische Vermarktung und die Entwicklung der Infrastruktur im Naturpark Habichtswald weiter professionalisiert, um die Region als attraktives Reiseziel zu stärken.


Beschluss: einstimmig angenommen


Sicherheit bei Veranstaltungen

Interkommunale Zusammenarbeit

Die Kommunen Gudensberg, Edermünde und Niedenstein bündeln ihre Kräfte, um die Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen wie Stadtfesten, Märkten und Kultur-Events weiter zu erhöhen. Hintergrund des Projekts sind die gestiegenen Anforderungen an den Zufahrtsschutz und die allgemeine Gefahrenabwehr.


Die Kernziele der Zusammenarbeit
Um Synergieeffekte zu nutzen und Kosten zu senken, setzen die drei Partner auf folgende Maßnahmen:

  • Gemeinsame Ausstattung: Anschaffung und Bewirtschaftung mobiler Fahrzeugsperren und Absperrsysteme.
  • Einheitliche Standards: Erarbeitung gemeinsamer Sicherheitskonzepte und Risikoanalysen nach aktuellen Richtlinien.
  • Personeller Austausch: Gegenseitige Unterstützung durch geschultes Personal bei Großveranstaltungen.

Förderung und Federführung
Das Projekt wird durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz im Rahmen des Programms „Sicherheit bei Veranstaltungen“ mit einer Summe von 75.000 € gefördert. Die Verteilung der Mittel erfolgt anteilig nach der Einwohnerzahl der beteiligten Kommunen wie folgt:

  • Stadt Gudensberg: 32.430 € (Federführung)
  • Gemeinde Edermünde: 24.210 €
  • Stadt Niedenstein: 18.360 €

Die Stadt Gudensberg übernimmt dabei die zentrale Projektleitung und Antragstellung. Die Kooperation ist langfristig angelegt, um dauerhaft ein hohes Sicherheitsniveau für alle Bürgerinnen und Bürger in der Region zu gewährleisten.


Der Redebeitrag von Carsten Lucas ist <<hier>> nachzulesen.


Beschluss: einstimmig angenommen


Änderung Kostenbeitragssatzung Kita

Neue Betreuungszeit


Stadt Gudensberg führt neues Betreuungsintervall ein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern. Ab dem 1. August 2026 wird in den städtischen Kindertageseinrichtungen ein zusätzliches Betreuungsintervall bis 15:00 Uhr eingeführt.


Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Bessere Flexibilität für Eltern: Das neue Angebot richtet sich besonders an Eltern, die beispielsweise nach einer Frühschicht eine Abholung um 14:00 Uhr nicht realisieren können, aber keine Betreuung bis 16:30 Uhr benötigen.
  • Anpassung der Kostenstruktur: Durch die Einführung der neuen Stufe werden die Kostenbeiträge präziser an den tatsächlichen Bedarf der Eltern angepasst.
  • Gültigkeit:  Die neue Regelung gilt sowohl für den U3- als auch für den Ü3-Bereich.
  • Kostenvorteile für die Stadt:  Da weniger Personal bis in den späten Nachmittag vorgehalten werden muss, sinken trotz geringerer Gebühreneinnahmen die Gesamtausgaben für den Träger.


Die entsprechende Änderung der Kostenbeitragssatzung wurde am 5. Februar 2026 durch die Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen.


Der Redebeitrag von Marcus Erler ist <<hier>> nachzulesen.


Beschluss: einstimmig angenommen


Ergänzung der Vereinsförderrichtlinie

Die Stadt Gudensberg setzt ein Zeichen für die Bewahrung der lokalen Identität und Kultur. Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die Vereinsförderrichtlinie, um eine spezielle Förderung für Geschichts-, Heimat- und Dorfverschönerungsvereine zu ergänzen.
Was wird gefördert
Die neue Regelung sieht vor, dass Vereine und Initiativen künftig finanzielle Unterstützung für folgende Bereiche beantragen können:

  • Pflege und Vermittlung der Ortsgeschichte.
  • Bewahrung kultureller Traditionen und Dokumentation des örtlichen Lebens.
  • Maßnahmen zur Verschönerung und Gestaltung des Ortsbildes sowie der Dorfgemeinschaft.

Hintergrund und Umsetzung
Diese Ergänzung basiert auf einem Beschluss vom November 2025, der unter anderem durch das Engagement des Vereins Geschichts- und Museumswerkstatt e.V. angestoßen wurde. Der Verein plant den Aufbau eines Stadtarchivs und Museums in den Räumlichkeiten des „Spittels“.
Die Förderung erfolgt unabhängig von der allgemeinen Vereinsförderung und kann insbesondere als "Zuschuss zu nachzuweisenden Sachkosten" gewährt werden. Über die Art und Höhe der Mittel entscheidet der Magistrat auf Basis der eingereichten Finanzierungsnachweise.


Der Redebeitrag von Volker Steinmetz ist <<hier>> nachzulesen.


Beschluss:  einstimmig angenommen


Bericht zu Lärmschutzmaßnahmen an der A49

Beschluss der StaVo 30. November 2025


Der Magistrat der Stadt Gudensberg hat 
den Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung vom 30.10.2025 bearbeitet und die Ergebnisse zu möglichen Lärmschutzmaßnahmen im Bereich Dissen vorgelegt. Im Fokus standen dabei rechtliche Spielräume, bauliche Optionen sowie Finanzierungsfragen.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick

  • Rechtlicher Rahmen: Die Stadt Gudensberg kann Lärmschutzmaßnahmen als freiwillige kommunale Leistung umsetzen, ist dazu jedoch nicht rechtlich verpflichtet. Da die Zuständigkeit für die Autobahn beim Bund liegt, ist für jedes Vorhaben die Zustimmung der Autobahn GmbH zwingend erforderlich.
  • Bauliche Optionen & Flächenbedarf: Ein Erdwall wird als techn. mögl. erachtet, benötigt jedoch enorme Flächen (ca.2,5 Hektar im Bereich Dissen). Kommunale Grundstücke reichen für eine wirksame Maßnahme voraussichtlich nicht aus, sodass zusätzliche Flächen von privat erworben werden müssten.
  • Kostenschätzung (Beispiel Dissen, 1.100 m Länge): Lärmschutzwand: ca. 2,53 Mio. € (basierend auf Durchschnittswerten von 576 €/m²).
  • Lärmschutzwall: ca. 1,26 Mio. € (ca. 22 €/m³ Volumen).

Hinweis: Diese Schätzungen beinhalten noch keine Kosten für Grunderwerb, Planung oder Gutachten.

  • Kombination mit Photovoltaik: Der Projektierer der geplanten PV-Freiflächenanlagen sieht keine Möglichkeit einen effektiven Lärmschutz direkt in die PV-Anlagen zu integrieren. Die Anlagen tragen zwar leicht zur Schallstreuung bei, können aber klassische Schutzmaßnahmen nicht ersetzen.
  • Bürgerbeteiligung: Während eine Beteiligung bei der Planung sinnvoll ist, wird eine "operative" Mitarbeit der Bürger (z. B. Anliefern von Erde) aufgrund der gewaltigen Massen als unrealistisch eingestuft.

Finanzierung und Ausblick
Bisher sind keine speziellen Förderprogramme für Kommunen bekannt, was eine Finanzierung über den städtischen Haushalt (ggf. durch Kredite oder Steueranpassungen) nötig machen würde. Neben Dissen müssten perspektivisch auch die Kernstadt und Dorla in eine Gesamtbetrachtung einbezogen werden.


Antrag der CDU Fraktion

Infrastruktursondervermögen des Bundes

Die CDU-Fraktion hatte einen Antrag zur Verwendung der ersten Tranche des Infrastruktursondervermögens des Bundes in Höhe von 3,4 Mio Euro gestellt. Die CDU wolle damit erreichen, dass die Mittel strategisch, zielgerichtet und nachhaltig eingesetzt werden. Es sollte je 1 Mio Euro

  • für die Errichtung einer neuen Kita
  • zur Straßensanierung und 
  • eines Kunstrasenplatzes 

eingeplant werden. Die verbleibenden Mittel sollten als finanzieller Puffer für die o.g. Maßnahmen  dienen, falls Mehrkosten entstünden. Mit einem in der Stadtverordnetenversammlung gestellten Änderungsantrag der CDU sollte dieser Antrag dann in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen werden.
Dieser millionenschwere Anträge wurde ohne jegliche Vorabstimmung im Parlament eingebracht. Zugleich trifft er Festsetzungen für das im März neu zu wählende Parlament. Für eine Festlegung für die Mittel aus dem Sondervermögen erwarten wir eine klare Beratung Mit Blick auf dem Gesamt-haushalt und dessen Investitionsprogramme. Für den Bau einer Kindertagesstätte ist sowohl die Entwicklung der Kinderzahlen wie verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten zur Machbarkeit zu prüfen. Für die Erschaffung eines Kunstrasenplatzes wurde gerade ein Förderantrag gestellt, dessen Bewilligung abzuwarten ist. Selbstverständlich stehen Entscheidungen zu diesen Punkten an. Eine Vorfestlegung welche Mittel dafür in welcher Höhe genutzt werden ist jedoch verfrüht. Die Gelder aus dem Sondervermögen sind in den Kommunen noch nicht angekommen. Förderprogramme für Investitionsmaßnahmen zum Sondervermögen werden im Frühjahr erwartet. Wir haben uns gefragt: Warum die Eile und wäre dieser Antrag auch ohne die anstehenden Kommunalwahlen gestellt worden?

Beschluss: 4 Ja-Stimmen; 23 Nein-Stimmen

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