Ergebnisse der zehnten Sitzungswoche
Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022
In der ersten Sitzungswoche des Jahres 2022 stand die Abstimmung zur Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2022 im Mittelpunkt der Stadtverordnetenversammlung.
Die FWG Fraktion hat bewusst in ihrer Rede zum Haushalt ausschließlich dessen Schwerpunkte in den Mittelpunkt gestellt.
Die gute Nachricht ist: der Haushalt ist ausgeglichen und wir müssen keine Kredite aufnehmen und können mit einem Investitionsvolumen von über 10 Millionen Euro so viel investieren, wie nie zuvor. Das ist richtig und auch wichtig, denn es sind noch einige Handlungsfelder vorhanden und abzuarbeiten:
- Sanierung des Hallenbades
- Investionen in der Altstadt
- Förderung der Jugendarbeit
- Verkehrsinfrastruktur (eMobilität, ÖPNV)
- ...
Die gesamte Rede von Verena Schellschack stellen wir zum Nachlesen zur Verfügung.
Kommentar zur Rede im städtischen Haushalt
in der HNA war zum Thema städtischer Haushalt zu lesen, dass wir die gestiegenen Kosten für die Kinderbetreuung aufmerksam beobachten wollen.
𝗪𝗮𝘀 𝗴𝗲𝗻𝗮𝘂 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀?
Die Kosten für die Betreuung unserer Kinder in den städtischen Kindergärten werden aus Landesmitteln, Elternbeiträgen und städtischen Mittel finanziert. Obwohl die Betreuungskosten steigen, geht der Anteil der Elternbeiträge an den Gesamtkosten immer weiter zurück und liegt inzwischen bei noch gut 10%. Das kommt zu großen Teilen allerdings durch die betragsfreie Betreuung der Ü3-Kinder in der Kernzeit von bis zu 6 Stunden. Diese Kosten werden seit August 2018 vom Land Hessen übernommen. Bis 2018 lag die Kostendeckung durch Elternbeiträge bei über 15%.
Einkommenschwache Eltern haben zudem die Möglichkeit beim Jugendamt eine Übernahme der Gebühren zu beantragen.
𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗳ü𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝘀𝘁ä𝗱𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗲𝗻?
Im Jahr 2022 müssen voraussichtlich 2,6 Mio. Euro aus städtischen Mittel in den Betrieb der Kindertagesstätten fließen, das sind 600.000 Euro mehr als im Vorjahr. Die Kostensteigerung kommt u.a. durch gestiegene Anforderungen in der Personalausstattung aus dem Gute-Kita-Gesetz der Bundesregierung.
Allen wird klar sein, dass man diese Mehrkosten nicht durch steigende Beiträge abfangen kann. Hinzu kommt, dass die Betreuung für Ü3-Kinder in der Kernzeit wie erwähnt kostenfrei sind und Beiträge darüber hinaus in einem engen gesetzlichen Rahmen gestaltet werden müssen. Die aufgeworfene Diskussion um Gebührenerhöhungen für Kinderbetreuung insbesondere für die Kernzeitbetreuung der Ü3-Kinder hat uns daher überrascht.
𝗕𝗲𝘇𝗮𝗵𝗹𝗯𝗮𝗿𝗲 𝗚𝗲𝗯ü𝗵𝗿𝗲𝗻
Die FWG Gudensberg steht klar zu bezahlbaren Gebühren für den Besuch der städtischen Krippen oder Tageseltern und kostenlosen Bildung für Kinder ab 3 Jahren in der Kernzeit in unseren Kindergärten. Das zusätzliche Gehalt - meist der Mütter - darf nicht von Kita-Gebühren aufgefressen werden (dazu mehr im Redebeitrag von Verena Schellschack zum Haushalt). Alle Kinder sollten unabhängig der finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern ein Recht auf kostenlose frühkindliche Bildung haben und die Familien eine echte Wahl, ob sie dieses Angebot annehmen. Auch stehen wir hinter der aktuellen Gesetzgebung der hessischen Landesregierung, die seit August 2018 eine kostenfreie Kernzeit-Betreuung für Kinder ab 3 Jahren garantiert und finanziert. Das fördert insbesondere Kinder mit schlechten Sprachkenntnissen und bereitet sie auf ein gutes Miteinander in Schule und Vereinen vor. Ein Zurück zu Betreuungskosten in diesem Bereich wird es mit uns nicht geben.
𝗪𝗶𝗲 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝗺𝗮𝗻 𝗱𝗮𝘀 𝗞𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗱𝗲𝗳𝗶𝘇𝗶𝘁 𝗮𝘂𝘀𝗴𝗹𝗲𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻?
Die Kosten für die Kinderbetreuung bestehen größtenteils aus Personalkosten, hinzu kommen Abschreibungen für die Einrichtungen und andere fixe Kosten, die kaum veränderbar sind. Es gibt also kurzfristig nur wenig Einsparpotential. Langfristig könnte man sicherlich die ein oder andere Entscheidung anders treffen.
Folglich müssen wir uns die Einnahmen genau anschauen. Eine Möglichkeit wäre eine Anpassung der Beiträge für die Krippen. Um die Kostensteigerung abzufangen wäre allerdings eine enorme Kostensteigerung nötig, die eine unzumutbar hohe Belastung für Eltern darstellen würde. Also bleibt uns nur höhere Zuschüsse bei der Landesregierung einzufordern. Nur dieser Weg bedeutet einen gleichwertigen Zugang zu Bildung, unabhängig von der finanziellen Lage der Familien oder der Kommune.
𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗔𝗽𝗽𝗲𝗹𝗹
Wir rufen daher alle Stadtverordneten dazu auf, sich auf allen Ebenen - insbesondere auf Landesebene - für kostenlose Bildung einzusetzen und nicht auf kommunaler Ebene entgegen der Grundsatzprogramme ihrer Parteien Betreuungskosten zu erhöhen. Bildung muss gebührenfrei sein, sie ist die beste Investition in die Zukunft unserer Kind.