Titel

Sachorientierte Kommunalpolitik ohne Parteidenken für die Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gudensberg und deren Stadtteile

Ergebnisse der Sitzungswoche

Stadtverordnetenversammlung - Juni


Mitteilungen der Stadtverwaltung 

  • für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die zwischen 1950 und 1990 gebaut wurden, stehen 5 Energieberater zur Verfügung; es ist eine kostenfreie individuelle Erstberatung zur energetischen Modernisierung im Zeitraum 12.06.24 bis zum 21.08.24 kostenfrei möglich
  • die Arbeiten zur Gestaltung der Freifläche rund um das neue Kommunikations- und Begegnungszentrum G1 in Gudensberg haben begonnen. Zur Zeit wird der Innenausbau vorangetrieben. Die Schreiner- und abschließende Malerarbeiten finden derzeit noch statt. Der Eröffnungstermin ist der 30.08.24 (Stadtfest-Freitag) geplant.


Feldwegeordnung
Änderungssatzung

Aus gegebenem Anlass wurde im Stadtparlament die Nutzung der Feldwege thematisiert. In einer Arbeitsgruppe mit den Ortslandwirten und Vertretern der Koalitionen wurde die veraltete Feldwegesatzung aktualisiert. Für uns war es wichtig, alle Nutzergruppen anzuhören, Konfliktpotentiale anzusprechen und geltendes Recht Transparent zu machen. Alle Teilnehmer der Arbeitsgruppe haben sich auf die nun vorliegende Version verständigt. Sie wurde mit einer Präambel belegt, die für wechselseitiges Verständnis wirbt und den Nutzen der Feldwege thematisiert. Alle Regularien zum Umgang und Nutzung von Feldwegen sowie das Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten sind in dieser neuen Feldwegesatzung definiert.

Der Redebeitrag von Volker Steinmetz (Ortslandwirt Maden) ist <<hier>> nachzulesen. 


Beschluss: einstimmig angenommen

 

Gasversorgungszweckverband

Beendigung der Mitgliedschaft


Seit 1976 ist die Stadt Gudensberg Mitglied im Gasversorgungszweckverband Schwalm-Eder. Die Aufgaben des Zweckverbandes war es, die wirtschaftliche, sichere und ausreichende Gasversorgung zu ermöglichen, zu fördern und zu erhalten.

Der Verband sollte dem Aufbau des Gasnetzes im Schwalm-Eder-Kreis dienen.
Gemäß §14 der Satzung soll sich der Verband auflösen, wenn seine Aufgaben erfüllt sind.
Dies sieht die Verbandsversammlung mit allen Mitgliedern als gegeben an. Die Verbandsversammlung 2023 beauftragte deshalb den Vorstand, die Auflösung zum 31.12.2024 vorzubereiten. 

 

Städtebauförderprogramm
Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Förderprogramms


Die Laufzeit des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ von zehn Jahren begründet eine Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts ISEK, da sich Rahmenbedingungen oder einzelne Sachverhalte ändern können. Es haben sich bspw. die folgenden Änderungen seit Beginn in 2019 geändert:

  • Erweiterung Fördergebiet um den Alten Sportplatz
  • ablehnende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Verlegung der Kreisstraße von der Kasseler Straße in die Freiheit. Erst hiermit wurde die Präzisierung des Projekts ISEK 1 - Umbau der Kasseler Straße möglich.
  • neu aufgenommen sind die Projekte Hessischer Hof und Alter Markt 9
  • Konkretrisierung der Projektsteckbriefe weiterer ISEK Projekte

Der Redebeitrag von Anja Weber ist <<hier>> nachzulesen.


Beschluss: einstimmig angenommen



Erlass einer kommunalen Katzenschutzverordnung


 

Streunende Katzen werden von Mitarbeitern des Tierheims Beuern aufgenommen. Hierfür entrichtet die Stadt Gudensberg einen entsprechenden jährlichen Betrag. Es wird jedoch zunehmend schwieriger die Katzen zu identifizieren. Streunende Katzen sind außerdem problematisch sofern sie unkastriert sind. Die Population kann enorm steigen. Gerade Kater würden – wären sie kastriert – ihr eigentliches Gebiet nicht weit verlassen. Katzenschutzverordnungen sind in anderen Kommunen wie z.B. Felsberg, Niedenstein und Edermünde bereits umgesetzt.

Der Beschlusstext sah daher u.a. vor einen Vorschlag für den Erlass einer Katzenschutzverordnung vorzulegen. Wir haben uns im Vorfeld mit den Antragstellern darauf verständigt, dass ein entsprechender Änderungsantrag eingereicht wird, der auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einführung einer solchen Vorschrift abklärt. Diese Voraussetzungen waren dem Antragsteller bis dahin nicht klar. Wir sind froh, dass unser Engagement „hinter den Kulissen“ zu einer rechtssicheren Beschlussfassung geführt hat.

 

Der Redebeitrag von Marcus Erler ist <<hier>> nachzulesen


Beschluss: einstimmig angenommen


Natürlicher Klimaschutz in den Kommunen


 

Der Beschlusstext sieht vor, dass der Magistrat beauftragt wird, einen Zuschuss für den "Natürlichen Klimaschutz in Kommunen" bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Ziel ist die Schaffung von Grünflächen. Die Zuschusshöhe von 80% bis 90% der Kosten soll in Anspruch genommen werden und dafür Sorge tragen, dass Grünflächen naturnah zu gestaltet bzw. umzugestalten werden.

Ziel muss es natürlich nun sein, dass der Förderantrag mit anderen Vorhaben im Rahmen des ISEK´s kombiniert wird (laut Förderbedingungen zulässig).
Darauf haben wir ganz bewusst im Vorfeld hingewiesen. So könnten bspw. nach der Umgestaltung des Alten Marktes oder der Kasseler Straße Neupflanzungen finanziert werden. Auch hier war eine entsprechende Vorbesprechung des Antrages mit den Antragstellern außerordentlich zielführend.


Die genauen Förderbedingungen können <<hier>> nachgelesen werden


Der Redebeitrag von Marcus Erler kann <<hier>> nachgelesen werden.


Beschluss: einstimmig angenommen


Vergabe von Baugrundstücken im Gewerbegebiet
nicht öffentliche Beratungen und Beschluss


die Haltung der Freien Wählergemeinschaft
 Gudensberg zu der Erschließung des neuen
 Gewerbegebietes haben wir in zahlreichen Ausschusssitzungen und Redebeiträgen in der Stadtverordnetenversammlung zum Ausdruck gebracht.

Wir
 haben vom ersten Planungstag an darauf 
hingewiesen, dass wir unserer heimischen Landwirtschaft wichtige und ertragreiche Flächen für die Schaffung dieses neuen Gewerbegebietes entziehen. Wir haben mit verschiedenen Anträgen deutlich gemacht, dass es um viel mehr geht, als die Interessen zweier Betriebe interkommunal zu bewerten.


Zur Erinnerung ...

  • Wir haben mit einem Gespräch mit einem sachkundigen Bürger 
mit der Bürgermeisterin die Planungen besprochen und auf verschiedene Themen hingewiesen (Grundstückstopografien / Gebäudehöhen / etc.)
  • Wir haben beantragt, mit einer Markt- und Standortanalyse sekundärstatistisches Material zur Entscheidungsgrundlage heranzuziehen, um die wirtschaftliche Entwicklung sachlich bewerten zu können. (Stichwort - Sortimentsauswahl)
  • Wir haben uns mit einem weiteren Antrag dafür eingesetzt, Fördermittel für die Erschließung des Gebietes bei der WIBank zu beantragen. Wir halten es weiterhin für völlig falsch, KEINEN RICHTIGEN Förderantrag zu stellen.

Diese Bemühungen zeigen deutlich, dass wir uns bei unseren Entscheidungen sachlich mit den Themenstellungen auseinandersetzen. Wir können nur durch geschickte Vermarktung der Gewerbegebietsflächen langfristig unsere Gewerbesteuererträge sichern und Arbeitsplätze vor Ort schaffen. Mit einer Förderung der Erschließungskosten könnten wir etwaigen Interessenten interessantere Konditionen anbieten und eine Auswahl nach sinnvollen Gewerken vornehmen.

  • Wir müssen uns aus unserer Sicht dafür interessieren, was aus Standorten wird, wenn Gewerbe sich zurückzieht oder eine neuen Gewerbefläche angestrebt wird.
  • Wir müssen darauf achten, welche Gewerke und Sortimente zusammenpassen.
  • Wir fordern das Stadtparlament immer wieder auf ganzheitlich zu denken und Zusammen-hänge zu erkennen (bspw. Verkauf ich ein Teilgrundstück im neuen Gewerbegebiet, gehe ich damit eine Erschließungsverpflichtung ein, die finanziell durch weitere Grundstücksveräußerungen noch gar nicht refinanziert ist)
  • Wir müssen aus unserer Sicht viel aktiver schauen: Was passt in unser Gewerbegebiet und was bringt Gewerbesteuererträge, bzw. Mehrwerte für die Gemeinschaft vor Ort
  • Das alles erfordert Weitblick und planerisches Handeln 
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