Titel

Sachorientierte Kommunalpolitik ohne Parteidenken für die Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gudensberg und deren Stadtteile

Ergebnisse der Sitzungswoche

Stadtverordnetenversammlung im Mai


Das Ende des Zweiten Weltkrieges hat sich am 8. Mai 2025 zum 80ten mal gejährt. Daher begann die Stadtverordnetenversammlung mit einer Schweige- und Gedenkminute für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.

 


Mitteilungen

Auszug HNA vom 03.05.25
  • Verpachtung in den Bäderbetrieben - im Rahmen der Erstellung eines Nutzungskonzeptes konnte ein geeigneter Pächter gefunden werden. Hr. Fahrensohn wird zukünftig unser Bistro im Schwimmbad betreiben. Er hat Erfahrung in diesem Bereich, denn er ist bereits Pächter des Schwimmbadbistros in Grebenstein. Herr Fahrensohn wird ebenso für das Kassieren der Eintrittsgelder verantwortlich sein. Eine entsprechende Abrechnung der Eintrittsgelder erfolgt selbstverständlich mit der Stadt Gudensberg. Wir sparen dadurch Personalkosten; bzw. können wir diese Personalzeit sinnvoll an anderer Stelle einsetzen.
  • Mit Hansefit wurde eine Bäderkooperation abgeschlossen. Hansefit bietet Unternehmen ein Sport- und Gesundheitsnetzwerk. Unser Schwimmbad gehört somit zukünftig zu diesem Angebot. Im Rahmen der Kooperation wird die Abrechnung direkt mit Hansefit erfolgen. Die Nutzer scannen den Code von Hansefit und die Abrechnung mit der Stadt erfolgt automatisiert am Ende des Monats. Die Anregung über Mitarbeiterbenefits und BGM-Maßnahmen unser Schwimmbad mit gesicherten, weiteren Einnahmequellen zu versorgen war ein konkreter Vorschlag der Freien Wählergemeinschaft bei der Erarbeitung des neuen Nutzungskonzepts. Wir freuen uns also sehr, dass die ersten Ideen Früchte tragen.
  • die Stadt Gudensberg erhält eine KfW Förderung von 432.000 Euro für natürlichen Klimaschutz. Dieses Förderprogramm enthält ein Straßen- und Stadtbaumkonzept. Mit nachträglicher Standortoptimierung, dem Pflanzen von Straßenbäumen und der Entwicklungspflege soll dem Klimawandel entgegengetreten werden. In einer im Programm enthaltenen aktiven Bürgerbeteiligung sollen Wunschstandorte für das Pflanzen bestimmt werden.
  • Die Bürgermeisterin informiert bzgl. der Einstellung einer Klimamanagerin für die Stadt Gudensberg


Mitteilung des Stadtverordnetenvorstehers

Die Mitteilung betrifft die Besetzung der Ausschüsse. Nach seinen Ausführungen soll die CDU in den Ausschüssen einen Sitz abgeben und die SPD einen hinzugewinnen. Er bezieht sich dabei auf den §62 Abs.5 der HGO. Demnach ist der Ausschuss nach dem Kräfteverhältnis der Stadtverordnetenversammlung zu besetzen.
Wir wundern uns einmal mehr um die Vorgehensweise: Unsere Stadtverordnetenversammlung besteht seit mehr als einem Jahr nur noch aus 29 Stadtverordneten. Der beschriebene Handlungsdruck besteht also schon länger als 1 Jahr.

In den Mitteilungen wurde auf keine weiteren Auswirkungen hingewiesen.

Es stehen ja durchaus noch Fragen im Raum:

1. 

Welches Ereignis löste die nun erfolgte Prüfung aus?

2.

Welche Auswirkungen hat die nicht erfolgte Umsetzung   eines umsetzungspflichtigen Paragraphen auf das Handeln der Ausschüsse bei erfolgten Beschlussempfehlungen?

3. 

Warum erfolgte keine inhaltliche Prüfung nach unserem Antrag zur Klärung der Situation im Stadtparlament nach Auflösung der Koalition?

4. 

Warum erfolgt keine Information darüber, dass trotz mehrfachen Nachfragen die Auswirkungen auf den Magistrat nicht beschrieben werden?


Jede Fraktion hätte die Möglichkeit, die Neuwahl des Magistrates zu beantragen. Darüber wurde nicht informiert. Das halten wir für wenig vertrauensfördernd und daher denken wir nun darüber nach, eine Neuwahl des Magistrates zu beantragen (§55 Abs. 4 HGO)

Unser Fazit:
Wenn der Stadtverordnetenvorsteher über ein Jahr lang untätig bleibt, obwohl das Kräfteverhältnis sich geändert hat, verletzt er klar seine Amtspflichten.
Von einer Kommentierung der Mitteilung in der Stadtverordnetenversammlung haben wir abgesehen, da wir zuerst der betroffenen Fraktion, die einen Sitz abgeben muss, die Möglichkeit zur Reaktion geben wollten.

Wie ist Eure Meinung zu diesem Sachverhalt? 

Kommt gerne auf uns zu. Wir freuen uns auf Euer Feedback


 

Wahl von Ortsgerichtsschöffen

Die aktuellen Amtszeiten der Ortsgerichtsschöffen werden zeitnah auslaufen. Aufgrund der langjährigen Verpflichtung von bis zu 10 Jahren, sollte nun ein Wechsel in den Verantwortlichkeiten stattfinden.
Zu diesem Tagesordnungspunkt lag ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen vor. Dankenswerterweise haben die Ortsgerichtsschöffen eine Lösung für die Besetzung des Ortsgerichtes im Vorfeld erarbeitet. Herr Lange hat diese zudem den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses in der Sitzung am 05.05.2025 erläutert.
Vorgeschlagen wurde:
Frank Kampf, Ortsgerichtsvorsteher
Gerhard Lange, stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Kathrin Schmidt, stellv. Ortsgerichtsvorsteherin.


Beschluss: einstimmig angenommen


Erweiterung des ISEK Fördergebietes


Die Stadtverordnetenversammlung hatte in der Sitzung im März den Kauf der Trift 3 beschlossen. (siehe Mrz ´25). 

Es handelt sich bei der Trift 3 um ein Grundstück mit Wohnbebauung in der Gudensberg Innenstadt.

Um eine entsprechende noch zu projektierende Planung unter den geltenden Richtlinien des ISEK Programmes entwickeln zu können, muss dieser Bereich zunächst in das Fördergebiet aufgenommen werden.


Der Redebeitrag von Anja Weber ist <<hier>> nachzulesen.


Beschluss: 21 Ja und 1 Enthaltung


FWG Anfrage - Hessischer Hof

Sachstand Pächtersuche

Mit der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zum Kauf des Hessischen Hofes hat die Stadt Gudensberg die Verantwortung für dieses Objekt übernommen. Damit wurde sichergestellt, dass eine zukünftige Nutzung nicht ohne die Mitwirkung der städtischen Gremien erfolgen kann. Zwischenzeitlich ist das Objekt/Projekt im Stadtentwicklungsprogramm aufgenommen. Damit ist die Möglichkeit gegeben, bei Umsetzung einer Projektierung attraktive Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Die weitere Nutzung des Objektes ist von einem starken öffentlichen Interesse geprägt. Daher haben wir folgende Fragen als Anfrage an die Verwaltung gerichtet:


Frage 1: Welchen Sachstand hat die Betreibersuche und wann können die Ergebnisse dem Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt werden?
Der Beschlusslage entsprechend wurde Mitte Dezember 2024 die Betreibersuche gestartet, Frist: 1.4.2025.
Mit dem beratenden Büro und einigen Kandidaten sind erste
Bewerbungsgespräche zu führen. Aufgrund der Osterferien ist dies noch nicht erfolgt. Vorläufige Bilanz:

  • Ungefähr 20 Interessenten haben aktiv das Exposé angefordert, nachdem sie eines der Inserate gelesen hatten.
  • Mit ungefähr 10 Interessenten gab es weitere Telefonate dazu.
  • Mit etwa 4-5 Interessenten sind erste Bewerbungsgespräche geplant.

Weitere Option:

  • Es gibt zusätzlich eine gemeinsame Interessensbekundung von 2 regionalen Akteuren, wobei der eine als Käufer/Investor und der andere – bereits in der Gastro- und Hotelbranche tätig – als Betreiber/Pächter fungieren würde.

Eine solche Konstellation könnte für die Stadt Gudensberg die vorteilhafteste Variante sein, weil der Käufer/Investor die Immobilie und den Umbau selbst durchführen und finanzieren würde. Auch hier sind noch vorbereitende Gespräche zu führen.
Ein Zeitpunkt für die Beteiligung des Haupt- und Finanzausschusses kann noch nicht genannt werden.

Frage 2: Ist eine Verlängerung bzw. erneute Beauftragung für eine Pächter- bzw. Betreibersuche durch den Haupt- und Finanzausschuss notwendig?

Dies ist momentan nicht absehbar.

Frage 3: Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Betreibersuche abgeschlossen werden, um - einschließlich Planungs- und Umsetzungszeitraum - ISEK Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.

Hierfür gibt es keinen genauen Termin. Angefangene Projekte können bis 2030 fertiggestellt werden.

Frage 4: Gab es zwischenzeitlich proaktive Anfragen von potenziellen Investoren, die ggf. eine alternative Nutzung vorsehen könnten?
Derartige Anfragen liegen hier aktuell nicht vor.


In der Stadtverordnetenversammlung wurden dann durch unsere Fraktionsvorsitzende zwei weitere Fragen gestellt, die sich aus der Beantwortung der Anfrage für uns ergeben haben. Auch diese wollen wir Euch nicht vorenthalten:


1.Gibt es eine Zielplanung seitens der Verwaltung, bis wann alle Bewerbergespräche geführt sein sollen?
Die Gespräche sollen in der Zeit bis nach den Sommerferien geführt werden.


2. Werden Gespräche ausschließlich vom Büro Volz und Partner geführt? Oder werden die Gespräche gemeinsam mit Verantwortlichen der Verwaltung geführt?
Die Bürgermeisterin führt die Gespräche gemeinsam mit dem Büro Volz und Partner.

E-Mail
Karte
Infos
Instagram