Ergebnisse der Sitzungswoche
Stadtverordnetenversammlung vom 17.10.2023
Mitteilungen der Stadtverwaltung
- Bau des Regenrückhaltebeckens an der alten Kläranlage ist abgeschlossen, dies stellt laut Gutachter den effektivsten Baustein in der Starkregenvorsorge dar; die Baukostenabrechnungen liegen vor - ca. 640.000 Euro wurden veranschlagt; 548.000 Euro mit 27% Eigenanteil verausgabt
- Geflüchtete: Es wird eine öffentliche Informationsveranstaltung unter Teilnahme eines Vertreters für den Schwalm Eder Kreis durchgeführt werden. Neue Unterkünfte für 19 Personen sind zu schaffen; 40 Plätze sind bereits vorhanden. Die Gemeinschaftsunterkunft in der Weinbergstraße steht zum Jahresende nicht mehr zur Verfügung. Eine Containerlösung an den Standorten F26 oder Alter Sportplatz sind denkbar. Die Kosten für die Inbetriebnahme übernimmt der Schwalm-Eder-Kreis. Eine entgültige Entscheidung für den Standort der Container trifft die Stadtverordnetenversammlung; eine Inbetriebnahme ist Ende 2023 denkbar
Zuwegung Obernburg und Areal am
Gefangenenturm - ISEK-Projekte 9 & 11
Die Entwurfsplanung für die Zuwegung der Obernburg sowie das Areal um den Gefangenenturm sind das Ergebnis der Beratungen in den städtischen Gremien in Zusammenarbeit mit den Obernburgfreunden. Uns als Freie Wählergemeinschaft Gudensberg war es sehr wichtig, das der Verein der Obernburgfreunde e.V. bei den anstehenden Veränderungen miteinbezogen wird und die jahrelangen Erfahrungen dieses Gremiums in die weiteren Planungen miteinfliesst.
Was waren die Gründe für ein Umplanung ...
Die ursprünglich geplante Kalkschotterdecke für den steilen Nordweg wurde als nicht mehr "empfehlenswert" erachtet. Eine zu hohe Staubentwicklung sowie Witterungseinflüsse machten eine Umplanung notwendig.
Was wurde beschlossen ...
die Befestigung mittels Rasenliniensteinen sollen nun die Zuwegung auf dem Hauptweg erleichtern. Hierfür wurde eigens eine Musterfläche zur Ansicht angelegt. Mit diesem Beschluss erfolgt die touristische Erschließung des Gefangenenturms sowie des Klettersteigs.
Der Redebeitrag von Marcus Erler ist <<hier>> nachzulesen.
Beschluss: 21 JA Stimmen, 1 Enthaltung
Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung
Beschlussfassung zur Änderung der Entwässerungssatzung
für die Jahre 2024 bis 2026 mussten nun die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren neu kalkuliert werden.
Ziel im Rahmen der Gebührenkalkulation ist es, für die kommenden drei Jahre kostendeckend zu kalkulieren, denn der Abwasserzweckverband darf keine Gewinne erwirtschaften.
Gern werden günstigere Gebührensätze dann für die "gute Arbeit" von anderen politischen Partein genutzt. Der Einfluß auf die entsprechenden Gebührensätze erfolgt jedoch ausschließlich nach dem zuvor beschriebenen Prinzip sowie dem umsichtigen Handeln der Mitarbeiter und der Geschäftsleitung.
Was wurde beschlossen ...
Die Schmutzwassergebühr beträgt laut der Gebührenkalkulation
- 1,81 EUR / m3 vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 und
- 2,03 EUR / m3 vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt laut der Gebührenkalkulation
- 0,23 EUR* / m2 vom 01.01.2024 bis 31.12.2026
*maßgebend ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die Abwasseranlage geleitet wird oder abfließt.
Bauernmarkt oder doch Gudemarkt ?
FWG Anfrage - Verwaltung handelte eigenmächtig
Im September verkündete die Verwaltung mit einer kurzen Pressenotiz das Ende des Gudemarktes.
Mit dem Stadtverordnetenbeschluss im September sollte der abgesagte Gudemarkt im Haupt- und Finanzausschuss ergebnisoffen beraten werden. Bevor jedoch dieses Gremium am 16. Oktober tagte, fand bereits auf eigenmächtiges Handeln der Stadtveraltung am 04. Oktober ein neuer Bauernmarkt statt. Dieser Markt wird mit dem gleichen Gudemarktbanner beworben und findet nun auf eigenmächtige Initiative der Verwaltung jeden Mittwoch statt.
Für uns ergaben sich aus diesem Handeln viele offene und ungeklärte Fragen. Wir formulierten daher die Sachthemen und fragten mit einem Anschreiben direkt bei der Bürgermeisterin an. Eine Eingangsmail mit Bearbeitungsnummer war jedoch die einzige Reaktion. Da Anfragen für die Stadtverordnetenversammlung 14 Tage vorher zu stellen sind, stellten wir am letzten möglichen Tag für den Fristablauf unsere Anfrage öffentlich. Uns war es wichtig eine Klärung der Sachlage und zeitlichen Abfolge herbeizuführen, denn:
Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß der Hessischen Gemeindeordnung das oberste Organ der Stadt. Die Stadtverordnetenversammlung trifft die wichtigen Entscheidungen der Kommune und überwacht den Magistrat und die gesamte Verwaltung. Gemäss § 50 HGO kann die Stadtverordnetenversammlung Angelegenheiten, deren Beschlussfassung sie auf andere Gemeindeorgane übertragen hat, jederzeit wieder an sich ziehen. Das hat sie mit dem Beschluss für die weiteren Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss im September getan. Damit handelte die Verwaltung deutlich gegen die vorhandene Beschlussfassung aus der Sitzung im September 2023.
Unsere Anfrage wurde seitens der SPD Fraktion scharf kritisiert. Wir können das aushalten, da für uns zum einen die HGO unser Handeln bestätigt und zum Anderen das Interesse der beteiligten Standbetreibergemeinschaft - die übrigens bis zu unserer Anfrage in keinem politischen Gremium eingeladen wurde um einmal über die Arbeit zu berichten - und der Bürger und Bürgerinnen im Vordergrund steht.
Ein Markt in Gudensberg kann nur eine Zukunft haben, wenn die Verantwortlichkeiten geklärt und entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, die eine Marktbeschickung unterstützen und ein Rahmenprogramm finanzieren können. Nur gemeinsam, aber niemals im Alleingang ist es möglich. Eine Politik, die nur aus: wir feiern die Eröffnung und dann wird das schon... entspricht nicht unserem Credo...