Titel

Sachorientierte Kommunalpolitik ohne Parteidenken für die Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gudensberg und deren Stadtteile

Ergebnisse der Sitzungswoche

Stadtverordnetenversammlung im September


Unsere Zusammenfassung als Podcast



Mitteilungen

  • im Investitionshaushalt waren 20.000€ für einen Spülanhänger vorgesehen; eine Neuanschaffung wäre wesentlich kostenintensiver, daher wurde ein Verleihkonzept mit dem Bulldog Club Nordhessen für eine einjährige Testphase vereinbart. Den Anhänger kann jeder über die Stadtverwaltung buchen
  • bewilligter Förderantrag für kommunale Wärmeplanung in Höhe von 62.800€. Es kann nun mit einer Ausschreibung ein Planungsbüro beauftrag werden.

 

Einwendungen gegen die Niederschrift der 

Stadtverordnetenversammlung Juli

Die CDU Fraktion hat Einwendungen gegen die Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom Juli erhoben. 

Darin wurde ein Wortbeitrag eines Stadtverordneten, sowie die darauf erfolgten Reaktionen des Parlaments nicht wiedergegeben.

Hier hilft unser Antrag zu den Tonbandaufnahmen während der Sitzung zur Rekonstruierung des Geschehens weiter. (§12 unserer Geschäftsordnung)


Beschluss: 25 Ja Stimmen und 1 Enthaltung


Nachrücker für Kommissionen und das Kuratorium der Kulturstiftung

Nach dem Ausscheiden weiterer Mitglieder der SPD Fraktion aus der Stadtverordnetenversammlung mussten neue Nachrücker für die Kommissionen und das Kuratorium der Kulturstiftung gewählt werden.


Beschluss: einstimmige Annahme der Wahlvorschläge


Anpassung der Frischwassergebühr für die Kernstadt, Deute und Dissen

Im Jahr 2021 erfolgte die letzte Gebührenkalkulation für die Jahre 2022 bis 2024 für die Kernstadt sowie die Ortsteile Deute und Dissen:


2022 - 2024 (aktuelle Gebühren)

1,97 € / m³

2025

1,94 € / m³

2026

2,46 € / m³

2027

2,68 € / m³


Der leichte Rückgang der Gebühren im kommenden Jahr ist mit Mehreinnahmen und damit einem Gebührenüberschuss zu erklären.

In den Folgejahren sind ca. 1,3 Mio. Euro notwendig, um Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Hierdurch steigen die Gebühren für die Frischwasserversorgung wieder an.


Beschluss: einstimmig angenommen 



Flächenentwicklung des ehemaligen Sägewerkes in Obervorschütz
Die Stadtverordnetenversammlung hat im März 2022 beschlossen die Fläche des Alten Sägewerkes in Obervorschütz zu erwerben.

Quelle: Maps


Der Ortsbeirat gab die Empfehlung barrierefreien Wohnraum mit Mehrfamilienhäusern zu schaffen.


Was wurde beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrem Beschluss den Magistrat beauftragt, eine Ausschreibung nach dem Prinzip der Konzeptvergabe vorzubereiten.
Hierbei soll u.a. ein marktgerechter Verkaufspreis ermittelt werden, welcher erneut der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. 

Der Redebeitrag von Marcus Erler kann <<hier>> nachgelesen werden


Beschluss: einstimmig angenommen

Satzungen für die Feuerwehren und Anpassung der Gebührenordnung

 

Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehren wurde zuletzt in 2012 angepasst. Diese Satzung stellt einen wichtigen Leitfaden dar und beschreibt die rechtlichen Grundlagen.
Ob bei den Kleinsten angefangen - den Feuerlöwen - über die Jugendfeuerwehren zu den Einsatzabteilungen bis hin zur Ehren- und Altersabteilung.
Es erfolgte zudem eine Gebührenanpassung angelehnt an die Gebührensätze im Kreis
(bspw. für die Reinigung und Wartung der Ausrüstung aber auch für Falschalarm)

 


Der Redebeitrag von Carsten Lucas ist <<hier>> nachzulesen.


Beschluss: einstimmig angenommen


Satzung für die Obdachlosenunterkünfte

Die Stadt Gudensberg ist gesetzlich verpflichtet, entsprechende Notunterkünfte für obdachlose Personen vorzuhalten.
Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gudensberg werden derzeit Unterkünfte in den städtischen Liegenschaften Obergasse 1 und Dorfstraße 16 vorgehalten. 

Obdachlosenunterkünfte haben kein Mietverhältnis (Kündigungsschutz, Mieterschutz) im klassischen Sinne, da diese zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Hierzu ist eine Satzung über die Benutzung von
Obdachlosenunterkünften erforderlich, welche um eine Satzung zu den Gebühren neu gefasst wurde.


Der Redebeitrag von Marcus Erler ist <<hier>> nachzulesen.


Beschluss: einstimmig angenommen



Antrag FWG - Sitzverteilung Magistrat und erster Stadtrat

zurückgestellter Antrag aus der Juli Sitzung

Die Koalition aus SPD und CDU hatte in ihrem Koalitionsvertrag mit Halbzeit der Legislaturperiode vereinbart, dass der 1.Stadtrat von CDU an die SPD übergeht. Mit der Auflösung dieses Koalitionsvertrags stellten viele Bürger die Frage: "Wer ist denn nun 1. Stadtrat?"

Wir hatten diesen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung im Juli eingebracht - jedoch aufgrund der krankheitsbedingten Abwesenheit der Bürgermeisterin zurückgestellt. Wir wollten ihr somit die Möglichkeit geben, persönlich auf diesen Antrag zu reagieren.


Der Wechsel des 1. Stadtrates von CDU zu SPD wäre rechtlich nur möglich, wenn dieser auf sein Mandat verzichtet. Dies hätte ein Ausscheiden aus dem Magistrat zur Folge. Es würde dann ein Stadtrat von der "Liste", die bereits zur Kommunalwahl 2021 von den beiden Fraktionen aufgestellt und bestätigt wurde, nachrücken. Dann "könnte" der erste Stadtrat neu im Magistrat "gwählt" werden. Ein einfaches "wir tauschen dann mal" ist zwar im Koalitionsvertrag vereinbart worden, ist rechtlch aber nur wie beschrieben möglich. Nach derzeitiger Einschätzung ist ein Wechsel somit nicht vorgesehen. 


Die Rede zur Einbringung des Antrages von Anja Weber ist <<hier>> nachzulesen.


Beschluss: durch die Stellungnahme der Bürgermeisterin in der Sitzung haben wir auf eine Abstimmung verzichtet. Eine entsprechende Erläuterung und Veröffentlichung wurde uns zugesichert und ist bereits über die sozialen Netzwerke erfolgt.


Anfrage Nachnutzungskonzept F26

Mit der Anfrage zur Nachnutzung des Gebäudes F26 wollten wir in Erfahrung bringen, wie es mit dem Objekt nach dem Umzug des Vereins MachMit in das G1 weiter geht.


Frage 1: Welche Funktion übernimmt nun das ehemalige Kommunikationszentrum am F26?
Das Gebäude F26 wird voraussichtlich teilweise vom Schwalm-Eder-Kreis benutzt, zur Betreuung der Geflüchteten, die in der benachbarten Containeranlage untergebracht sind. Für die übrige Nutzung gibt es noch keine konkreten Planungen.


Frage 2: Welches Nutzungskonzept ist vorgesehen?
Den Beschluss zum Kauf des Gebäudes fasste die Stadtverordnetenversammlung in 2015. Damals ist man davon ausgegangen, dass das Gebäude abgerissen wird und
man das städtebaulich interessante Grundstück entwickeln kann, wobei ein genauer Verwendungszweck noch nicht festgelegt wurde.

Frage 3: Welche zusätzlichen Kosten verursacht ein möglicher Leerstand? (z. B. erhöhte Versicherungsprämie bei Leerstand eines Gebäudes, Heizkosten, etc.)

Erhöhte Kosten durch Leerstand sind nicht ersichtlich. Die Versicherungsprämie erhöht sich nicht. Die Heizkosten sind geringer.


In der Stadtverordnetenversammlung erfolgte eine ausführlichere Stellungnahme - es gilt das gesprochene Wort


Freiflächen Photovoltaik Anlagen

114 Hektar Solarpark könnten entstehen


Warum war dieser Sachverhalt in der Stadtverordnetenversammlung ...
im laufenden Verfahren hat das Regierungspräsidium Kassel nunmehr mitgeteilt, dass für die Bewilligung des Antrages für das Projekt der PV-Freiflächenplanung ein Abweichungsantrag vom Regionalplan durch den Investor gestellt werden muss.
Es sind bei der Projektierung zahlreiche Teilflächen im Vorranggebiet für Landwirtschaft mit hohen Bodenwerten enthalten.

Sitzverteilung im Zentralausschuss

Über diesen Antrag hat der Zentralausschuss der Regionalversammlung in seiner Sitzung am 6. Dezember 2024 zu entscheiden.


Im Zuge des Beteiligungsverfahrens, wurde eine Stellungnahme von der Stadt Gudensberg eingefordert. 

Im Magistrat wurde dazu ein Vorschlag erarbeitet, welcher in der Ausschusssitzung für Bauen, Planen und Umwelt beraten wurde.

HNA Auszug vom 05.09.24

In dieser stellte u.a. der Projektierer den zahlreich erschienen Bürgern, welche ebenso Fragen stellen konnten sowie den Ausschussmitgliedern, die Projektierung vor. Nach 4,5 Stunden Sitzung wurde eine Erweiterung der Beschlussvorlage aufgrund unserer Nachverhandlung und Recherche, um zwei wesentliche Punkte beschlossen siehe b) und c) 


Unser Ziel ...

war und ist es, die Teilflächen deutlich zu verkleinern. Der Beschlussantrag zur Reduzierung der Flächen aus dem Magistrat, hat noch Flächen beinhaltet, die für unsere Fraktion nicht zu akzeptieren waren. Es war für uns sehr schwierig, der Reduzierung NICHT zuzustimmen, da wir eine Verkleinerung der Flächen immer wieder thematisiert haben und viel Zeit in Berechnungen und mögliche Planungen investiert haben. Eine Zustimmung war für uns mehrheitlich jedoch nicht möglich, da das kommunale Ziel von 1 % Gemeindefläche immer noch massiv überschritten wurde und Eure Rückmeldungen zu diesem Thema sehr eindeutig GEGEN eine Unterstützung der Planungen in der beschriebenen Größenordnung waren. Wir hätten uns hier eine deutlichere Stellungnahme der Stadt Gudensberg gewünscht, die diese gesetzliche Größe definiert hätte.

Was wurde in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen ..

a) Reduzierung von 9 Teilflächen, da die Stadt Gudensberg erhebliche raumordnerische Bedenken ursprünglichen Anlagengröße sieht


b) Die Stadt Gudensberg bittet die Regionalversammlung bei abweichender Einschätzung der Regionalversammlung - vor Beschlussfassung - die Obere Landesplanungsbehörde rechts- und fachaufsichtlich einzubinden.


c) Der Magistrat der Stadt Gudensberg wird gebeten, Kontakt zu dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als Oberste Landesplanungsbehörde herzustellen mit dem Ziel, die raumplanerischen Bedenken vorzutragen.


Die Bewertung der Planung aus Sicht der Freien Wählergemeinschaft Gudensberg:

  • Der Ausbau von erneuerbaren Energien ist wichtig
  • Die empfohlene Grössenordnung von 1% = 46 Hektar für unsere Kommune wird massiv überschritten 
  • Von einer Vorbelastung der Böden spricht der Gesetzgeber für Böden im Bereich von Autobahnen im Abstand von 200 Meter (in Diskussion bis zu 500 Metern) im Allgemeinen. Das Bundesumweltamt positioniert sich dazu deutlich: "Damit Photovoltaikanlagen auf Freiflächen Natur, Umwelt und Landwirtschaft möglichst wenig beeinträchtigen, sollten ökologisch wertvolle Flächen und ertragreiche Äcker ausgenommen werden" Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen mit 70-90 Bodenpunkten und damit um hochertragreiche Böden.
  • zudem sollte die Strömung der Kaltluft berücksichtigt werden, die im Gutachten zur Erschließung der Hofstatt schon von Gutachtern thematisiert wurde.
  • Eine Planung in der vorgelegten Flächenausprägung halten wir aus diesem Grund - bei allem Verständnis für den Vermarktungswillen der Eigentümer der Flächen zu attraktiven Konditionen - für falsch und unverhältnismäßig.


Bei der Beurteilung geht es nicht um "sieht schön aus, oder nicht", sondern um die gemeinsame Anstrengung unseren Energiebedarf auch zukünftig zu decken und dennoch die Vorteile der Region im Bezug auf Flächenqualität zu würdigen.

Die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen kann bei einer reduzierten Flächenverfügbarkeit nur funktionieren, wenn ertragsstarke Böden für landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen.


Der Redebeitrag von Anja Weber ist <<hier>> nachzulesen. Weiterer Redner zu diesem Tagesordnungspunkt war Marcus Erler. Dieser ist <<hier>> nachzulesen.

Auch Michael Knaust äußerte sich für die FWG zu dem Thema nach einem Beitrag einer Fraktion, die in ihrer Rede, die Flächennutzung völlig fehl deutete und missinterpretierte und davon sprach, das die heimischen Flächen überwiegend zur Futtermittelerzeugung diene.


Beschluss: 19 JA und 7 NEIN Stimmen


Verkauf des Grundstücks Bahnwiesenweg 5

Gewerbegebiet "Bahnhof/Schwänheit"

Einem Investor, welcher sich ursprünglich im Gewerbegebiet Auf der Hofstatt (Besser Straße) ansiedeln wollte, wurde ein Alternativangebot für eine Fläche im bestehenden Gewerbegebiet unterbreitet. Dies hat er gern angenommen.

Weitere Informationen unterliegen der Vertraulichkeit.


Beschluss: einstimmig angenommen


Optimierung Bushaltestelle Maden 

Ein Unternehmen an der Madener Bushaltestelle (Altes DGH) möchte sein Geschäft erweitern. Hierzu ist es notwendig, den bestehenden Bushaltestellenunterstand zu verlegen, um die Fläche dem Investor zu veräußern.

Weiterhin ist ein Baum zu entfernen - hierfür wird eine Ersatzpflanzung stattfinden. 

Als Ersatz für den Unterstand wird ein Neubau erfolgen.  


Beschluss: einstimmig angenommen

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