Titel

Sachorientierte Kommunalpolitik ohne Parteidenken für die Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gudensberg und deren Stadtteile


Ergebnisse der Sitzungswoche

Stadtverordnetenversammlung vom 25.05.2023


Unser Podcast zur Sitzungswoche ...


Mitteilungen der Stadtverwaltung

  • nach unserem einstimmig beschlossenen Antrag zur Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für das Terrano Hallenbad findet am 22.06. ab 20 Uhr im Bürgersaal eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Hier sollen die ersten Ideen gesammelt und die Erwartungshaltung von möglichst vielen Nutzergruppen aufgenommen werden
  • Sachstand Hallenbad: die Dachdämmung und die Dachabdichtung werden aktuell aufgebracht; Außenwandöffnungen zur Abluft sind hergestellt; Installation des Edelstahlbeckens hat begonnen
  • vorläufiger Zuwendungssbescheid für die Ersatzbeschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehr Gudensberg
  • Starkregenprävention Goldbach - die baulichen Maßnahmen am Regenrückhaltebecken (nähe der alten Kläranlage) sind fast abgeschlossen. Es soll eine öffentliche Begehung mit dem Ingenieurbüro stattfinden - Termin ist noch offen
  • der Magistrat hat die Kaufoption zum mobilen Pumptrack ausgeübt


Städtebauförderprogramm Lebendige Zentren
Umgestaltung Alter Markt und Stadtkirchenumfeld

Die Kostenschätzung gemäß Leistungsphase 2 lagen nun vor und die ausstehenden Fragen wie bspw. die Parkraumgestaltung wurden bereits in einer Informationsveranstaltung im Januar beantwortet.

Wie geht es weiter ...

HNA Auszug vom 27.05.2023

Entgegen dem Pressebericht wurde nicht dem Entwurf, sondern lediglich dem Vorentwurf zugestimmt.  Folglich kann nun die Leistungsphase 3 für eine exakte Kostenberechnung gestartet werden. Erst mit diesem Ergebnis liegen dann detailliertere Kosten vor und es kann eine finale Entscheidung zur Umgestaltung am Alten Markt getroffen werden !

Unser Fazit ...

Wenn die konkreten Kosten vorliegen, werden wir prüfen, ob die Planungen finanziell vertretbar sind oder diese über das "Ziel hinausschießen" und ob damit eine echte Quartiersaufwertung stattfinden kann.

  • 142603_Perspektive_1
  • 142603_Plan_2_A4
  • 142603_Plan_3_A4_1
  • 142603_Plan_1_A4


Alle Wettbewerbsbeiträge können unter folgenden <<Link>> eingesehen werden. Der Redebeitrag von Kristof Hesse kann <<hier>> nachgelesen werden.


Beschluss: 23 JA-Stimmen; 4 NEIN Stimmen; 1 Enthaltung 

Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung
Nach der Kommunalwahl 2021 hat es nicht lange gedauert und der erste Antrag zur Überarbeitung der Geschäftsordnung stand zur Abstimmung. Man war sich schnell einig, dass diese nicht nur in einzelnen Paragrafen, sondern nach ihrer letzten grundlegenden Aktualisierung in 2015 einer erneuten Überarbeitung bedarf. So fasste im September 2021 das neu besetzte Parlament einstimmig die Entscheidung die gesamte Geschäftsordnung zu überarbeiten.
In den letzten Monaten wurde die Arbeit an der Aktualisierung intensiviert, um sie der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorzulegen. Diese soll nun in der Junisitzung stattfinden.

 


Artikelsatzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung

Maden und Obervorschütz

Bereits zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode mussten wir über die Änderung der Artikelsatzung und somit über eine Erhöhung der Wassergebühren abstimmen. Die Hintergründe zur Artikelsatzung und der damit verbundenen Gebührenapassung sind in der <<Rede>> von Marcus Erler nachzulesen.

Beschluss: 22 JA-Stimmen; 6 NEIN-Stimmen


Änderung Flächennutzungsplan 

Gewerbegebiet Besser Straße
Nach der zweiten Auslegung des Bebauungsplanes und der Behandlung aller Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Abstimmung vorgelegt.

Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass sich die FWG Gudensberg nicht gegen Ansiedlung von Gewerbe aus Niedenstein und Gudensberg ausspricht.

Nach Sichtung aller uns zur Verfügung stehenden Unterlagen und Gutachten sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass sich diese Flächen nicht zur Ausweisung eines Gewerbegebietes eignen.

Warum eignen sich diese Flächen nicht ...

  • geologisches Gutachten verweist auf geringe Tragfähigkeit des Bodens
  • hohe Wertigkeit der Böden (Bodenpunktzahl)
  • Belange es Artenschutzes werden im Verfahren lediglich zur Kenntnis genommen und nicht behandelt


Der Redebeitrag von Norbert Althans kann <<hier>> nachgelesen werden.


Beschluss: 19 JA-Stimmen; 8 NEIN-Stimmen; 1 Enthaltung


Vergabe Gewerbegrundstücke, Kriterienkatalog
In den Auschüssen wurde ein von der Verwaltung vorbereiteter Kriterienkatalog diskutiert und durch unser Engagement maßgeblich mitgestaltet.

Ziel des Kriterienkatalogs ... 

Die Kriterien und damit verbunden die vergebene Punktzahl gibt Entscheidungshilfe bei der späteren Vergabe der Grundstücke. Mindestens 50 Punkte muß der Bewerber erreichen - wer die höchste Punktzahl hat, erhält den Zuschlag für die Vergabe des jeweiligen Gewerbegrundstückes.

Was haben wir erreicht ... 

  • die notwendige Anzahl von Arbeitsplätzen pro Grundfläche konnten wir verdoppeln (nun sind 2 Arbeitsplätze pro 1.000 qm Grundstücksfläche nachzuweisen)
  • Kriterium "heimische Betriebe" steht nun an erster Stelle im Kriterienkatalog
  • Erhöhung der Prozentpunkte im Kriterienkatalog für die heimischen Gewerbetreibende

Die Rede von Anja Weber kann <<hier>> nachgelesen werden.


Beschluss: 24 JA-Stimmen; 4 NEIN-Stimmen

Anfrage der FWG-Fraktion Gudensberg
Status Verfahren Lärmschutz BAB49
Die Autobahn A49 - mit dem ursprünglichen Ziel einer Anbindung im Bereich Marburg - ist jahrzehntelang als „Stumpfautobahn“ mit nur regionaler Bedeutung nicht fertig gestellt worden.

Quelle: Auszug HNA vom 22.01.2023

Der Lückenschluss der A49 mit der Anbindung an die A5 wird die Verkehrsmenge auf der A49 massiv erhöhen, denn die Lkw Verkehre Richtung Rhein / Main werden zukünftig die Kasseler Berge umfahren. Die A49 wird damit zu einer „innerdeutschen Top-Logistik-Strecke“ für die es einen entsprechenden Lärmschutz geben muss.

zu den Hintergründen ...

Die bisherige Strecke (ab Edermünde bis Gudensberg) gilt juristisch als "Bestandsstrecke" während der Weiterbau aufgrund Umplanungen als "Neubau" (von Neuental bis Homberg/Ohm) zählt. Die Folge: es greifen unterschiedliche gesetzliche Ansätze bei einer „Lärmsanierung“. 

Informationsveranstaltung ... 

Bereits im März fand eine Interfraktionelle Sitzung der Gemeinden Baunatal, Edermünde und Gudensberg statt. Ziel war die Präsentation der Zwischenergebnisse einer rechtlichen Prüfung der Sach- und Rechtslage und für Lärmsanierungsmaßnahmen. 

Die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Frau Franziska Heß sowie das Planungsbüro erläuterten die Ergebnisse.

Leider wurden uns bis zur Eingabe unserer Anfrage die Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt. 

Hier unsere <<Anfrage und Antworten>> zum Thema Lärmschutz sowie das weitere Vorgehen.

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